Bwin darf in Bayern Sportwetten anbieten

Gericht
20.12.2006

Gericht setzt Verfügung zu Wettverbot aus

Der österreichische börsennotierte Internet-Sportwettenanbieter bwin darf in Bayern weiter Sportwetten anbieten und mit bayerischen Spielteilnehmern Wetten abschließen.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat einem Antrag der deutschen bwin-Tochter bwin e. K. entsprochen, die sofortige Vollziehung einer Verfügung der Regierung von Mittelfranken auszusetzen, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit.

Zweifel an technischer Umsetzbarkeit

Die Regierung von Mittelfranken hatte bwin untersagt, in Bayern via Internet den Abschluss von Sportwetten anzubieten oder mit Spielteilnehmern in Bayern Sportwetten abzuschließen.

Das Verwaltungsgericht stellt in seiner Begründung klar, dass erhebliche Zweifel bestünden, ob eine Umsetzung dieser Verfügung technisch überhaupt möglich wäre.

Ebenfalls hat das Gericht erhebliche Zweifel, ob ein bundesweites Abschalten von bwin verhältnismäßig wäre, nur um die Untersagung für Bayern umzusetzen, so bwin.

Die deutschen Bundesländer hatten sich vor kurzem auf eine Verlängerung des Glücksspielmonopols geeinigt. Für private Anbieter soll es bis Ende 2008 eine Übergangsfrist geben.

(APA)