Provider Inode klagt Telekom Austria
Dem Internet-Dienstanbieter Inode Telekommunikationsdienstleistungs GmbH dauern die Kalamitäten zwischen dem Dachverband der österreichischen Internet Service Provider [ISPA] und der Telekom Austria [TA] um die Hochgeschwindigkeits-Technologie ADSL [Asymmetrical Digital Subscriber Line] zu lang.
"ADSL für alle Provider" hatte die ISPA gefordert und überlegt jetzt eine Klage.
Die Provider verlangen, dass ihnen zu den Konditionen, die für die Telekom-Tochter AON gelten, die Nutzung sowohl des ISDN-Pauschaltarifs als auch ADSL-Zugänge ermöglicht werden.
Bei der Telekom Control läuft eine Untersuchung, ob bei Telekom und AON ein Fall von Quersubventionierung vorliegt oder nicht.
"Meinem Mandanten brechen die Kunden weg", sagt Rechtsanwalt Georg Zanger. Man könne nicht auf eine eventuelle Klage der ISPA warten, deshalb werde Inode morgen eine wettbewerbsrechtliche Klage gegen die TA einleiten.
ADSL
Die TA-Tochter A-Online bietet ihren Kunden seit 15. November ADSL an. Diese Technologie überträgt Daten über die Telefon-Kupferleitungen in die Haushalte ["letzte Meile"] nicht nur mit wesentlich höheren Geschwindigkeiten als andere Technologien [Modem, ISDN], sondern soll auch die Nutzung neuer Multimedia-Dienste ermöglichen.
Der Ex-Monopolist TA hatte bereits zwei mit der ISPA vereinbarte Termine verstreichen lassen, ohne den Internet-Providern ein Angebot für die ADSL-Nutzung vorzulegen, zuletzt am 17. Jänner.
Am vergangenen Dienstag hieß es seitens der TA, man müsse die Prüfung der Regulierungsbehörde Telekom Control auf Quersubventionierung der TA bei ADSL-Diensten abwarten.
ISPA kontert
Sobald die TA zu gleichen kommerziellen Bedingungen die ISDN-Pauschalvergebührung und den ADSL-Zugang allen österreichischen Internet-Nutzern mit ihren Providern gestattet, falle auch die Ursache für die Prüfung auf Quersubventionierung des TA-Internet-Providers A-Online durch die Regulierungsbehörde Telekom Control weg, lautete dazu der Kommentar der ISPA.
Der von der ISPA angedachten wettbewerbsrechtlichen Klage gegen die TA wegen Unterlassung der Angebotslegung und Ausnützung der marktbeherrschenden Stellung kommt nun Inode zuvor.
"Es ist möglich, zivilrechtlich vorzugehen, mit dem Ziel, die TA per Verfügung dazu zu zwingen, allen Anbietern ADSL zu gleichen Bedingungen anzubieten. Derzeit besteht eine unzumutbare Wettbewerbsbeschränkung", erläutert der Rechtsvertreter von Inode.
Klage möglich?
Bis jetzt war unklar, ob eine Klage gegen die Telekom Austria möglich ist, solange das Verfahren vor der Telekom Control läuft. Zu dieser Frage hat Zanger ein Rechtsgutachten eingeholt. Diesem Gutachten zufolge muss eine Klage vor Gericht trotz eines Verfahrens bei der Telekom Control möglich sein. Bei EU-Richtlinien-konformer Auslegung des Telekommunikationsgesetzes muss nämlich eine einstweilige Verfügung verhängt werden können. "So eine einstweilige Verfügung kann aber", zitiert Zanger das Gutachten, "nicht von der Telekom Control verhängt werden, weshalb der Weg an die ordentlichen Gerichte trotz Telekom-Control-Verfahren offen bleiben muss." Ob diese Auslegungsvariante tatsächlich hält, was sie verspricht, werden jetzt die Gerichte entscheiden.