30.04.2003

DEUTSCHLAND

Mobilfunkanbieter erhalten 10 Mio. Euro

Die deutsche Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation muss den Mobilfunkanbietern Mannesmann Mobilfunk [heute vodafone D2] und O2 jeweils rund fünf Millionen Euro Gebühren zurück zahlen. Das entschied das deutsche Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig.

Laut Urteil standen die erhobenen Gebühren für die Erteilung von Rufnummern in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand. In den vorliegenden Fällen war die Gebühr 4444-fach so hoch wie der tatsächliche Verwaltungsaufwand für die Behörde. Nach Auffassung der Gerichte war damit eine Grenze erreicht, die verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar ist.

Laut Urteil darf die Regulierungsbehörde zwar eine Gebühr verlangen, die auch den wirtschaftlichen Wert der Rufnummern berücksichtigt. Dabei dürften sich die Kosten aber nicht völlig von dem Verwaltungsaufwand lösen.