30.04.2003

MANNESMANN

Schmerzensgeld für Ex-Telekom-Manager

Das Land Nordrhein-Westfalen muss dem früheren Mannesmann-Chef Klaus Esser 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden.

Das Land legte Berufung gegen die Entscheidung ein. Esser hatte geklagt, weil er seine Persönlichkeitsrechte durch Presseauskünfte der Staatsanwaltschaft verletzt sah.