Schmerzensgeld für Ex-Telekom-Manager
Das Land Nordrhein-Westfalen muss dem früheren Mannesmann-Chef Klaus Esser 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden.
Das Land legte Berufung gegen die Entscheidung ein. Esser hatte geklagt, weil er seine Persönlichkeitsrechte durch Presseauskünfte der Staatsanwaltschaft verletzt sah.
Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat Esser wegen der Geldflüsse bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone angeklagt.
Anklage gegen Mannesman-Mananger
