AMD-Chips nur mit genehmigtem Kühler
AMDs aktuelle Strategie ist offensichtlich, die Verwendung von Aftermarket-Kühlern und Wärmeleitpasten nicht zuzulassen.
Wer einen leistungsfähigeren Kühler installiert oder eine Wärmeleitpaste einsetzt, verliert den Garantieanspruch. Das geht aus einem Mailwechsel zwischen AMD und der Tech-Site XtremeTek hervor.
Viele Benutzer tauschen gleich beim Einbau den Kühlkörper gegen ein leistungsfähigeres Modell, das den Chip besser kühlt. Das bedeutet aber den Verlust der Garantie.
Wärmeleitpaste statt Dämpfungspad
Ebenso verhält es sich, wenn statt des Wärmeleitpads eine
hochwertigere Wärmeleitpaste eingesetzt wird, um den Kontakt
zwischen Prozessor und Kühlkörper zu verbessern. Laut AMD bietet das
am Kühler vorplatzierte Pad eine Art Dämpfung beim Einbau. Darüber
hinaus könne es bei Pasten zum Verlust ihrer Wärmeleitfähigkeit
kommen. Darüber hinaus würden in manchen Pasten Silberpartikel
eingesetzt, die Kurzschlüsse verursachen könnten.
Der MailwechselArctic Silver, Hersteller einer bekannten Silber-Wärmeleitpaste, weist den Vorwurf zurück, bei extremen Belastungsschwankungen könnten seine Produkte die Wärmeleitfähigkeit verlieren. Das wäre zwar technisch korrekt, bei den vorherrschenden Temperaturen aber nicht möglich.
Die Modifikationen an Kühler und Übertragungsfläche werden zwar vorrangig von Overclockern durchgeführt, die durch das Übertakten ohnehin den Garantieverlust in Kauf nehmen. AMD berücksichtigt aber die Wünsche einer steigenden Anzahl von Personen nicht, die vor allem wegen der Geräuschentwicklung ihre Kühlkörper tauschen.
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