IP-Adressen und die Speicherpflicht
Das OGH-Urteil zur Auskunftspflicht von IP-Adressen besage nur, dass dynamische IP-Adressen von Kunden generell nicht unter das Kommunikationsgeheimnis fallen, sagt Ronald Rohrer, Senatspräsident des OGH. Eine allgemeine Speicherpflicht für alle IP-Adressen beinhalte das Urteil nicht.
"Aus diesem Urteil des OGH ist keine generelle Verpflichtung für Internet-Anbieter abzuleiten, dynamische IP-Adressen zu speichern": So beantwortet Rohrer jene Frage, die Österreichs Internet-Wirtschaft momentan unter den Nägeln brennt.
Im Grunde habe der OGH in einem ganz bestimmten Verfahren nur eine Frage beantwortet, nämlich die, ob IP-Adressen generell unter das Fernmeldegeheimnis fallen oder auskunftspflichtig sind, sagte Rohrer zu ORF.at.
Kein Kommunikationsgeheimnis ...
Die Aussage des Urteils sei, dass IP-Adressen generell nicht unter das Kommunikationsgeheimnis fallen, also vom Netzbetreiber herausgegeben werden müssen. Weiter gehe der OGH-Entscheid auf die dynamischen IP-Adressen nicht ein, also auch nicht darauf, dass ein Internet-Anbieter zum Beispiel dynamische IP-Adressen, über die er nicht mehr verfüge, nicht beauskunften könne, sagt Rohrer.
Die Empfehlung der Datenschutzkommission an einen Internet-Provider in einem anderen Verfahren, IP-Adressen ohne Zustimmung des betroffenen Kunden nicht mehr zu speichern, sobald das Datenvolumen pro Internet-Sitzung erhoben sei, stehe so auch nicht im Widerspruch zum OGH-Urteil, meint Rohrer.
... bei Auskunftsbegehren
In beiden Fällen geht es um Auskunftsbegehren von Interessenverbänden der Musik- und Filmindustrie, die unter Vorlage einer temporären IP-Adresse, Datum und Uhrzeit von Internet-Providern Namen und Adressen von Kunden verlangen. Meistens handelt es sich dabei um Tauschbörsennutzer, der Grund: Verdacht wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz.
Vorliegende IP-Adressen ...
An die IP-Adressen der Benutzer kommen die Anwälte der Interessenverbände über die Tauschbörsen selbst bzw. über den durch einen Prozess ausgelösten "IP-Schneeballeffekt".
Auf einen erwischten, illegalen Großanbieter von Musikdateien kommt eine Unzahl von [vorderhand] unbekannten Downloadern, deren IP-Adressen aber vorliegen.
... und ihre Zuordnung
Im Falle von statischen IP-Adressen führt die Spur zum Downloader dann in der Regel entweder in Haushalte mit echten Standleitungen [xDSL], in Firmennetze oder in Netzwerke von Behörden. Im Falle von dynamischen IP-Adressen [z. B. ADSL] landen die Nachforscher beim Internet-Provider, der diese IP-Adressen fortlaufend an seine Kunden vergibt.
Nur er kann wissen, wann an welchen Kunden welche temporäre Adresse vergeben wurde.
ADSL mit Pauschaltarif
Im Regelfall von ADSL-Anschlüssen mit Pauschaltarif bedeutet das, dass diese fortlaufend und temporär vergebenen Internet-Adressen vom Provider laut Telekom-Gesetz nicht dauerhaft gespeichert werden dürfen, da sie nicht relevant für die Abrechnung sind.
Aus dem Urteil des OGH ist laut Senatspräsident nun "keine generelle Verpflichtung für Internet-Anbieter abzuleiten, dynamische IP-Adressen zu speichern".
Der Erlass
Ein Erlass des Justizministeriums, der sich auf das hier zitierte OGH-Urteil bezieht, vom 7. Juli 2005 sagt aber:
"Auf Grund dieser Entscheidung sind daher Stammdaten von Internet-Nutzern [u. a. Namen und Wohnanschrift des Inhabers eines bereits individualisierten Teilnehmeranschlusses] Gerichten zur Aufklärung und Verfolgung einer bestimmten Straftat gemäß § 103 Abs. 4 TKG 2003 formlos bekannt zu geben. Betreiber haben durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass solchen Ersuchen entsprochen werden kann."
Nach Löschung der Auflistung der dynamischen IP-Adressen ist es nicht mehr möglich nachzuvollziehen, welcher Kunde wann welche Downloads oder auch Uploads vorgenommen hat.
Das Urteil des OGH und die vorhergehenden Verfahren sind unter den Geschäftszahlen 11 Os 57/05z, 11 Os 58/05x und 11 Os 59/05v", BMJ-L 430.002/0013-II 3/2005 aufzufinden.
Anfragen von ORF.at bei der Datenschutzkommission und dem Verband der Phonographischen Industrie [IFPI] Austria laufen.
(futurezone | Erich Moechel)
