18.01.2000

RUNDE ZWEI

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Filmindustrie gegen DVD-Hacker

Auf der internen Mailing-Liste, die in den letzten Wochen von hektischer Betriebsamkeit geprägt war, ist Ruhe eingekehrt. Viele der Beteiligten sind unterwegs zum Gericht nach Santa Clara, wo sie sich vor Bezirksrichter William J. Elfving zum zweiten Mal wegen "Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnisssen" verantworten müssen.

Ein Ergebnis wird nicht vor den Morgenstunden des Mittwoch erwartet.

Die erste Verhandlung Ende Dezember 1999 hatte mit einem Etappensieg des bunten Haufens von Linux-Programmierern und anderen, die gern mit dem Begriff "Hacker" bedacht werden, über die "Digital Versatile Disc Copy Control Association" [DVD-CCA] geendet.

Hollywood gegen drei Personen

Dazwischen hatte die Filmindustrie, diesmal über die "Lobby Motion Pictures Association of America" [MPAA], eine zweite Front gegen die Veröffentlichung des Kopierschutz-Cracks DeCSS eröffnet.

Stellvertretend für die Eigentümer von ein paar hundert Websites weltweit, die DeCSS hosten, wurden in New York und Connectitut drei Personen angeklagt.

Die zweite Anklage erfolgt nach dem US-Gesetz "Digital Millennium Copyright Act", der die Verbreitung so genannter Crack-Programme verbietet.

Programme und Methoden ["reverse engineering"], die dazu dienen, Interoperabilität von Software-Systemen zu ermöglichen, sind ausdrücklich davon ausgenommen.

Die Angeklagten, die weder für das "reverse engineering" des Kopierschutzes noch für das daraus entstandene Programm DeCSS verantwortlich sind, fühlen sich alles andere als schuldig.

Ihr Motiv, sich mit CSS zu beschäftigen, entstand aus dem Bemühen, DVD-Player auch unter Linux zu betreiben. Die Industrie hat bis jetzt keine Treiber dafür zur Verfügung gestellt.