Verfassungsgericht blockiert Privatisierung
Das Fehlen von Möglichkeiten zur Justizkontrolle im neuen bulgarischen Privatisierungsgesetz ist vom Verfassungsgericht in Sofia abgelehnt worden.
Als verfassungswidrig wurde auch das neu eingeführte Sonderverfahren im Parlament abgelehnt, wonach 15 "für die nationale Sicherheit bedeutsame" Privatisierungsgeschäfte abgewickelt werden sollten. Die Entscheidungen des Gerichts wurden am Freitag mitgeteilt.
Davon betroffen ist unter anderem die Privatisierung des Tabakunternehmens Bulgartabak, der Telekom BTK und der Elektrizitäts- und Rüstungswerke.
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