16.04.2003

AUSSICHT

Geringe Chancen für klagende DT-Aktionäre

Die Erfolgschancen für Klagen deutscher Deutsche-Telekom-Aktionäre in den USA sind nach Expertenmeinung gering.

Wie die auf Sammelklagen spezialisierte New Yorker Anwältin Deborah Sturman von der Kanzlei Bernstein, Litowitz, Berger & Grossmann dem Anlegermagazin "Börse Online" sagte, können sich nur diejenigen Aktionäre Hoffnung auf Entschädigung machen, die tatsächlich DT-Papiere an einer US-Börse gekauft haben.

Besitzer der deutschen Originalaktie könnten dagegen nicht in den Vereinigten Staaten klagen.

Anleger getäuscht

Dabei geht es um den Vorwurf, Werte von Immobilien und Auslandstöchtern der DT seien vor der Emission zu hoch angesetzt und die Anleger damit getäuscht worden.