Geringe Chancen für klagende DT-Aktionäre
Die Erfolgschancen für Klagen deutscher Deutsche-Telekom-Aktionäre in den USA sind nach Expertenmeinung gering.
Wie die auf Sammelklagen spezialisierte New Yorker Anwältin Deborah Sturman von der Kanzlei Bernstein, Litowitz, Berger & Grossmann dem Anlegermagazin "Börse Online" sagte, können sich nur diejenigen Aktionäre Hoffnung auf Entschädigung machen, die tatsächlich DT-Papiere an einer US-Börse gekauft haben.
Besitzer der deutschen Originalaktie könnten dagegen nicht in den Vereinigten Staaten klagen.
Angeblich zurückgehaltene Informationen
Mitte März hatte die Rechtsanwaltskanzlei Tilp & Kälberer aus der
Nähe von Stuttgart angekündigt, für deutsche Aktionäre wegen
angeblich zurückgehaltener Informationen bei den Börsengängen der DT
auch in den USA zu klagen.
Deutsche TelekomAnleger getäuscht
Dabei geht es um den Vorwurf, Werte von Immobilien und Auslandstöchtern der DT seien vor der Emission zu hoch angesetzt und die Anleger damit getäuscht worden.
