Aussie-Provider überwachte Kunden-Mails
Für den australischen Provider SecureNet ist eine Klage gegen seinen neuseeländischen Kunden Woolworth nach hinten losgegangen.
Ursprünglich wollte SecureNet gerichtlich eine einstweilige Verfügung erwirken, die Woolworth zur Einhaltung eines im Jahr 2000 geschlossenen Vertrages zwingen sollte.
Doch im Zuge der Verhandlung kam zu Tage, dass SecureNet über Monate hinweg den Mailverkehr von Woolworth mitgelesen hatte.
Das verstoße gegen die Geschäftsbedingungen und stelle auch einen Vertrauensbruch gegenüber dem Kunden dar, schloss Richter Robert Fisher. Daher müsse der Servicevertrag nicht länger eingehalten werden.
SecureNet und Woolworth hatten im Jahr 2000 einen Vertrag geschlossen, der auch Sicherheits-Dienstleistungen und die Filterung von Mails beinhaltete und erst 2006 enden sollte.
SecureNetKommunikation mit Konkurrenz belauscht
Nachdem sich Woolworth im vergangenen Jahr über die hohen Rechnungen des Providers beschwert, einige Zahlungen ausgesetzt und mit einem Providerwechsel gedroht hatte, begann die Mail-Überwachung seitens des Providers.
Von April bis Juli 2002 wurde der komplette Mailverkehr von vier Woolworth-Managern belauscht. Dabei erfuhr SecureNet auch, dass bereits Gespräche mit anderen Providern geführt wurden.
Daraufhin strebte SecureNet eine Klage gegen Woolworth auf Einhaltung des Vertrages an. Erst als der inzwischen eingeschaltete Anwalt seinem Klienten riet, die Abhöraktion besser zu unterlassen, brach man die Überwachung ab.
Woolworth"Überwachung war gerechtfertigt"
Auch nach dem Urteil ist man bei SecureNet immer noch davon überzeugt, eine vertragliche Genehmigung zur Überwachung des Mailverkehrs zu haben. Mit einer wagemutigen Schlussfolgerung versucht man das auch zu argumentieren:
Durch die fehlende Bezahlung der Rechnungen sei man so unter Druck geraten, dass sogar schon die Leistungserbringung gegenüber anderen Kunden bedroht war. Eine derartige Extremsituation habe die Überwachungsmaßnahmen gerechtfertigt, um so die Geschäftsinteressen zu wahren.
Auch sollen "internationale Experten" die Legalität dieser Maßnahme bestätigt haben.
Richter Fisher kam jedoch auch im Prozess zu dem Schluss, dass derartige Abhöraktionen bestimmt in keinem Servicevertrag vorgesehen sind, und wies die Klage des Providers ab.
