Konsumentenverein kritisiert ADSL-Werbung
In einer Presseaussendung hat der Verein für Konsumenteninformation [VKI] die ADSL-Werbung der Telekom Austria heftig kritisiert, da das Produkt die in der Werbung versprochenen Möglichkeiten nicht bietet.
Der VKI fordert die Telekom daher auf, nicht mit den Möglichkeiten des Systems zu werben, sondern mit jenen Leistungen, die die Telekom bei ADSL derzeit auch tatsächlich bietet.
Konkret führe A-Online an, als erster Internet-Provider ADSL flächendeckend ans Netz zu bringen. In Wirklichkeit sei jedoch vorerst nur an das Erschließen der Landeshauptstädte gedacht.

"Auch die Auslobung des unlimitierten Internet-Zugangs hält in der Praxis nicht stand", kritisiert Paul Srna, Projektleiter im VKI.
Der Kunde erhalte keine IP-Adresse, was beim beworbenen vollwertigen Internet-Zugang verwundere, so der VKI. Der Nutzer könne beispielsweise nicht an Videokonferenzen teilnehmen. Bestimmte Internet-Dienste ließen sich ebenfalls nicht nützen.
Die TA antwortet [O-Ton APA]
Wie die Telekom Austria heute Nachmittag präzisierte, erhalte jeder Kunde bis Ende Februar eine so genannte dynamische IP -Adresse, aber keine eigene Adresse. Bei jedem Einloggen bekommt der Kunde demnach eine neue Adresse. Da es sich bei IP-Adressen um eine "weltweit limitierte Ressource" handle, die in Europa von der Non-Profit-Organisation RIPE mit Sitz in Amsterdam vergeben werde, könne nicht jeder Privatkunde eine eigene Adresse bekommen.
VKI weiter
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Verbindungsunterbrechung nach 30 Minuten Inaktivität bzw. nach acht Online-Stunden. Daher sollte von einem unlimitierten Internet-Zugang in der Werbung keine Rede sein, beanstandet der VKI.
Auf wenig Gegenliebe stoße auch das Ein-GB-Downloadlimit: Der Vergleich mit 40.000 Druckseiten auf der A-Online-Website sei irreführend und missverständlich, weil dieses Datenlimit bei einer Verwendung der ebenfalls beworbenen Multimedia-Möglichkeiten ohne weiteres innerhalb einiger Stunden ereicht werde.
Auch die Service-Hotline lasse wegen durchwegs langer Wartezeiten zu wünschen übrig. Zudem trügen widersprüchliche oder falsche Aussagen zu weiterer Verunsicherung der Kunden bei.
Die A-Online-Geschäftsführung führe ins Treffen, dass lediglich fünf Prozent der Kunden das Ein-GB-Limit überschreite. Dabei stelle sich aber die Frage nach dem Sinn dieser Regelung, argumentiert der VKI. Selbst jene wenigen Kunden, die mehr als ein GB benötigen, dürften doch bei einem als unlimitiert beworbenen Zugang auch tatsächlich erwarten, dass es keine Grenze gibt.