11.04.2003

EU-COPYRIGHT

Bildquelle: fuZo

Deutsches Urheberrecht verabschiedet

Der deutsche Bundestag hat am Freitag mit breiter Mehrheit den "Gesetzentwurf zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" verabschiedet.

Mit dem neuen Gesetz ist das Umgehen von Kopierschutzmechanismen zwar grundsätzlich verboten, Ausnahmeregeln lassen aber weiterhin Privatkopien zu.

Außer den Abgeordneten der Regierungskoalition aus SPD und Grünen stimmte auch die CDU/CSU-Fraktion für die Reform. Die FDP stimmte mit Nein. Ein Vertreter von CDU/CSU sagte, man habe der Urheberrechtsreform nur zugestimmt, weil sofort Änderungsvorschläge eingebracht würden.

Verbot von Kopien aus illegalen Quellen

Kenner halten insbesondere die Regel für Privatkopien für unsauber und fordern hier klare Vorgaben.

So übt auch Thomas Stein, Präsident von BMG, harte Kritik: "Das Gesetz versäumt es, die Privatkopie aus erkennbar illegalen Quellen zu ächten." Damit werde urheberrechtlicher "Datenwäsche" Vorschub geleistet und die "ohnehin schwierige Bekämpfung illegaler Netzangebote noch viel schwieriger" gemacht.

Bis zuletzt heftig umstritten war auch eine Regelung, wonach Schulen und Forschungsstätten künftig Publikationen kostenlos über ihr Intranet einem begrenzten Personenkreis zur Verfügung stellen dürfen. Eine Verbreitung im öffentlichen Internet bleibt verboten.

Dieser Paragraf war vor allem von wissenschaftlichen Fachverlagen scharf kritisiert worden.