08.04.2003

EU-KOMMISSION

Bildquelle: FT

FT soll Konkurrenz entschädigen

Der mehrheitlich staatliche französische Telekomkonzern France Telecom [FT] muss nach Auffassung der EU-Kommission seinen Konkurrenten Beträge in Millionenhöhe zurückzahlen.

Ein Kommissionssprecher sprach am Dienstag in Brüssel von einem "zweistelligen Millionenbetrages". In EU-Kreisen hieß es, der Betrag liege "zwischen elf und 50 Mio. Euro".

FT habe von 1997 bis 2000 zu viel von seinen Konkurrenten als Gebühr für die Finanzierung von Universaldienstleistungen verlangt. Zum Universaldienst gehören beispielsweise Telefonanschlüsse auch in abgelegenen Gebieten.

EuGH-Urteil

Frankreich und Italien sind nach Angaben der Kommission die einzigen EU-Staaten, die ihre früheren Staatsunternehmen von ihren neuen Konkurrenten für bestimmte Universaldienstleistungen entschädigen lassen.

Dies ist nach EU-Recht zwar zulässig. Nach Auffassung der Kommission hatte die französische Regierung bei der Berechnung dieser Zahlungen den staatlichen Ex-Monopolisten aber bevorteilt.

Die Kommission habe Frankreich nun aufgefordert, das EuGH-Urteil voll umzusetzen, sagte der Sprecher. Falls dies nicht geschehe, sei als letzter Schritt eine erneute Klage vor dem EuGH möglich.