Einigung bei Lizenzgebühr für Webradios
Die US-Musiklobby RIAA und eine Gruppe der führenden kommerziellen Webradio-Betreiber haben sich auf eine Regelung der Webradio-Gebühr für die kommenden zwei Jahre geeinigt.
Demnach eröffnet die Vereinbarung, bei Bestätigung durch das US-Copyright Office, den Webradio-Betreibern mehr Wahlmöglichkeit bei der Bezahlung der Lizenzgebühren.
Bis Ende 2004 können sich Webradios laut nun vorliegender Vereinbarung entscheiden, ob sie entweder 0,0762 US-Cent pro Song und pro Hörer zahlen, wobei vier Prozent der Songs lizenfrei bleiben dürfen. Alternativ können auch pro Hörerstunde 0,0117 US-Cent gezahlt werden.
Nach der Einigung der Musikindustrie mit einer Gruppe von großen Webradio-Betreibern, darunter Microsoft, AOL Time Warner, RealNetworks und Yahoo, könne das laufende Verfahren der Webradios gegen die alte Regelung vor dem US-Copyright Office eingestellt werden, so die Verhandlungspartner.
Musiklabels vor Einigung mit WebradiosBenachteiligung reklamiert
Eine weitere Möglichkeit ist die Abgabe von 10,9 Prozent der Abogebühren, falls ein Webradio sich derart finanziert.
Die Einigung gilt nur für kommerzielle Webradios. Für nichtkommerzielle hofft John L. Simsons von SoundExchange, Gebühreneintreiber der RIAA, auf eine baldige Lösung.
Nach wie vor sehen sich einige Webradios durch die Regelung benachteiligt, weil sie mehr zahlen sollen als herkömmliche Radiostationen oder andere digitale Musikservices.
