Online-Banker ignorieren OGH
Im November 2002 hatte der Oberste Gerichtshof [OGH] wesentliche Teile der Geschäftsbedingungen bezüglich der Weitergabe von Daten einer Bank aufgehoben. Da sich diese Bestimmungen praktisch gleich lautend auch bei anderen Banken finden, entstand für alle Finanzinstitute Handlungsbedarf.
Die ARGE Daten hat nun die Praxis von 36 Banken und Sparkassen mit Internet-Banking-Angeboten untersucht und ist dabei auf unterschiedliche Verhaltensmuster gestoßen.
Die Datensicherheit bei der Übertragung der Daten sei zwar [mit Ausnahmen] generell gegeben, in Bezug auf Weitergabe und Information des Kunden sieht die ARGE Daten "einen Rückfall auf das Informationsniveau vor Einführung des Datenschutzgesetzes 2000".
Nachvollziehbarkeit
Kern der Kritik und der darauf basierenden Entscheidung des OGH
war, dass für Konsumenten nicht nachvollziehbar sei, welche Daten
tatsächlich an wen weitergegeben werden und welchen Dingen der Kunde
zustimme.
Eine aktuelle Liste der wichtigsten Telebanking- AngeboteDie den OGH ignorieren
Die untersuchten österreichischen Banken und Sparkassen teilen sich in zwei Gruppen. Solche, die das Urteil schlicht ignorieren und die vom OGH aufgehobenen Passagen unverändert in den Geschäftsbedingungen belassen. Diese Banken sind nach der Liste der ARGE Daten samt und sonders in den Bundesländern ansässig.
Jene Banken und Sparkassen, die nach dem OGH-Urteil die rechtswidrigen Passagen [Z26/Z27] gestrichen haben und keinerlei Aussagen zur Datenweitergabe machen [auch nicht außerhalb der Geschäftsbedingungen], sitzen wiederum allesamt in Wien.
Wo sich [auch nur zum Teil] erweiterte Informationen zur Datenweitergabe finden, sind die Websites ausländischer Finanzinstitute mit und ohne Niederlassungen in Österreich. Da die Nutzung des Internet-Bankings direkt bei einem Finanzinstitut eines anderen EU-Landes derzeit noch einigen praktischen Hemmnissen unterworfen ist, werde man noch bis 2004 warten müssen, heißt es.
Die komplette AnalyseMehr Information ist Pflicht
Die nun gültigen Informationspflichten gehen weiter als noch vor vier bis fünf Jahren. Die Banken dürfen Datenweitergaben nur unter strenger Beachtung des Bankgeheimnisses und des Datenschutzes durchführen und den Kunden so unterrichten, dass auch Laien nachvollziehen können, wer welche Daten über ihn zu welchen Zwecken erhält.
Zudem werden die Kunden bei zehn von 36 Instituten nicht online über die speziellen Telebanking-Geschäftbedingungen informiert. Bei acht Finanzinstituten wurden zwar die Online-Telebanking-Bestimmungen publiziert, es fehlten jedoch allgemeine AGBs, die Voraussetzung für die Kontoführung sind.
Online-Geschäftsbedingungen
Zwei Institute publizierten überhaupt keine AGBs, in einigen Fällen waren sie derart gut "versteckt", dass sie nur schwer aufzufinden waren. Bei einigen Telebanking-Auftritten fehlte entweder in den Geschäftsbedingungen und/oder auf der Webseite die genaue Angabe des Vertragspartners. Bei einem Auftritt fehlte sogar eine Postanschrift.
