01.04.2003

ÖSTERREICH

Bildquelle: ORF.at

Online-Banker ignorieren OGH

Im November 2002 hatte der Oberste Gerichtshof [OGH] wesentliche Teile der Geschäftsbedingungen bezüglich der Weitergabe von Daten einer Bank aufgehoben. Da sich diese Bestimmungen praktisch gleich lautend auch bei anderen Banken finden, entstand für alle Finanzinstitute Handlungsbedarf.

Die ARGE Daten hat nun die Praxis von 36 Banken und Sparkassen mit Internet-Banking-Angeboten untersucht und ist dabei auf unterschiedliche Verhaltensmuster gestoßen.

Die Datensicherheit bei der Übertragung der Daten sei zwar [mit Ausnahmen] generell gegeben, in Bezug auf Weitergabe und Information des Kunden sieht die ARGE Daten "einen Rückfall auf das Informationsniveau vor Einführung des Datenschutzgesetzes 2000".

Die den OGH ignorieren

Die untersuchten österreichischen Banken und Sparkassen teilen sich in zwei Gruppen. Solche, die das Urteil schlicht ignorieren und die vom OGH aufgehobenen Passagen unverändert in den Geschäftsbedingungen belassen. Diese Banken sind nach der Liste der ARGE Daten samt und sonders in den Bundesländern ansässig.

Jene Banken und Sparkassen, die nach dem OGH-Urteil die rechtswidrigen Passagen [Z26/Z27] gestrichen haben und keinerlei Aussagen zur Datenweitergabe machen [auch nicht außerhalb der Geschäftsbedingungen], sitzen wiederum allesamt in Wien.

Mehr Information ist Pflicht

Die nun gültigen Informationspflichten gehen weiter als noch vor vier bis fünf Jahren. Die Banken dürfen Datenweitergaben nur unter strenger Beachtung des Bankgeheimnisses und des Datenschutzes durchführen und den Kunden so unterrichten, dass auch Laien nachvollziehen können, wer welche Daten über ihn zu welchen Zwecken erhält.

Zudem werden die Kunden bei zehn von 36 Instituten nicht online über die speziellen Telebanking-Geschäftbedingungen informiert. Bei acht Finanzinstituten wurden zwar die Online-Telebanking-Bestimmungen publiziert, es fehlten jedoch allgemeine AGBs, die Voraussetzung für die Kontoführung sind.

Online-Geschäftsbedingungen

Zwei Institute publizierten überhaupt keine AGBs, in einigen Fällen waren sie derart gut "versteckt", dass sie nur schwer aufzufinden waren. Bei einigen Telebanking-Auftritten fehlte entweder in den Geschäftsbedingungen und/oder auf der Webseite die genaue Angabe des Vertragspartners. Bei einem Auftritt fehlte sogar eine Postanschrift.