Rechtsstreit über den Datenschutz
In Brüssel wird die Stellungnahme der EU-Datenschützer zur SWIFT-Affäre erwartet. In den USA ist der Monsterprozess zum NSA-Überwachungsskandal in den Telefonnetzen angelaufen: 48 Einzelklagen, über 30 Anwälte und ein konservativer Richter, der für Überraschungen sorgt.
Die nationalen Datenschutzvertreter in der EU werden im Lauf dieser Woche ihre lang erwartete Rechtsmeinung zur massenhaften Weitergabe europäischer Finanztransferdaten an US-Geheimdienste äußern.
Seit Juni waren die Datenschützer damit beschäftigt gewesen, eine gemeinsame Resolution der 25 Mitgliedsstaaten zu erarbeiten, die ursprünglich bereits Ende September vorliegen hätte sollen.
Erwartungsgemäß illegal
Nach Ansicht aller Beobachter ist zu erwarten, dass diese so genannte Artikel-29-Gruppe das Vorgehen der Society of Worldwide Interbank Financial Telecommunication [SWIFT] als Verstoß gegen europäische Datenschutzgesetze werten wird.
Mit Spannung wird hingegen erwartet, welche Schlußfolgerungen die EU-Datenschützer daraus ziehen und welches Vorgehen sie der EU-Kommission empfehlen werden.
Die Auflagen-Palette
So könnten die Datenschützer etwa der Kommission empfehlen, keine weiteren Massenauskünfte über europäische Finanztransfers mehr zuzulassen.
Ebenfalls im Gespräch unter europäischen Datenschützern ist die Auflage an SWIFT, die vollständige Spiegelung aller SWIFT-Datensätze im New Yorker Datencenter zu stoppen. Damit könnten die USA die Herausgabe dieser Daten auch nicht mehr mit einstweiligen Verfügungen durchsetzen.
Vorausverteidigung
Der Chef der Society of Worldwide Interbank Financial Telecommunication [SWIFT], Leonard Schrank, hatte die Weitergabe von Finanztransferdaten an die US-Geheimdienste am Freitag noch einmal verteidigt.
Die Zusammenarbeit mit den US-Behörden sei "absolut legal" gewesen und habe Anschläge verhindert, rechtfertigte der SWIFT-Chef das Vorgehen: "Deshalb wurden Tausende Leben gerettet."
48 Einzelverfahren, fünf Fälle
In San Francisco wurde am Freitag der erste Tag des Verfahrens gegen AT&T und mittlerweile sieben weitere US-Telekoms abgewickelt. Der Klagegrund ist die systematische Weitergabe von Millionen Verkehrsdaten aus Telefonietzen und dem Internet an den militärischen Auslandsgeheimdienst National Security Agency.
Insgesamt wurden 48 Einzelverfahren in fünf Fälle zusammengefasst, auf beiden Seiten zusammengenommen sind mehr als dreißig Anwälte im Einsatz. Der Streitwert ist milliardenhoch, alle fünf Fälle behandelt ein- und derselbe Richter.
Abgeschmetterte Einstweilige
Einleitend schmetterte Bezirksrichter Vaughn Walker einen Antrag von Regierungsseite auf einstweilige Verfügung ab, die Verhandlung auszusetzen, um eine Entscheiung nächster Instanz abzuwarten.
Im Juli hatte Richter Walker einen Regierungs-Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit abgelehnt. Heuer werden noch mehrere Verhandlungstage stattfinden.
Die Kläger
Unter den Klägern sind neben der Electronic Frontier Foundation auch verschiedene "Chapters" der American Civil Liberties Union und eine Anzahl von Privatklägern. Außerdem beteiligt ist das Magazin "Wired", in dem die erste Sachverhaltsdarstellung des AT&T-Technikers Mark Klein veröffentlicht wurde.
Richter Vaughn Walker
Was Richter Walker angeht, so wurde der von den Republikanern selbst bestellt, laut US-Medien hängt ihm der Ruf eines "Libertarian" nach. Das ist keineswegs mit dem Begriff "Liberals" - von den Republikanern gern als Schmähung verwendet - für die Demokratische Partei zu verwechseln.
Konservative Positionen etwa zu Familie gehen bei "Libertarians" gern einher mit der Ablehnung von genereller Ausweispflicht und Verbot von Waffenbesitz. Am vehementesten bekämpft werden Einschränkung der freien Rede und andere Gängelung der Bürger durch den Staat.
Wie nahe der Regierung George W. Bush dieser Klagemarathon geht, zeigt ein laufender Versuch, in letzter Minute ein Gesetz durchzubringen, das die am Überwachungsskandal beteiligten US-Telekoms straffrei stellen soll.
(futurezone | AP | AFP | Wired | et al.)
