25.03.2003

DEUTSCHE T

Steuervorteil durch T-Mobile

Die Deutsche Telekom [DT] hat ihre Mobilfunktochter T-Mobile in eine Personengesellschaft umgewandelt und verspricht sich dadurch steuerliche Vorteile in nicht genannter Höhe.

Die DT teilte am Dienstag in Bonn mit, die T-Mobile International AG sei in eine Kommanditgesellschaft [AG & Co. KG] umgewandelt worden. Ein möglicher Börsengang der Mobilfunktochter sei durch die gesellschaftsrechtliche Umwandlung nicht beeinträchtigt.

Nach Unternehmensangaben lassen sich durch die Umwandlung steuerliche Verlustvorträge der Muttergesellschaft im inländischen Geschäft leichter mit inländischen Gewinnen der Mobilfunktochter verrechnen. Dadurch verbleibe mehr Geld im Konzern, da der Kapitalfluss an die Steuerbehörden verringert werde.