RTR reguliert Festnetz-Geschäftskundenmarkt

WETTBEWERB
02.04.2009

Telekommunikationsmärkteverordnung novelliert

Die Regulierungsbehörde (RTR) hat am Donnerstag mitgeteilt, den Geschäftskundenmarkt für Festnetztelefonie definiert zu haben. Das ist über eine Novelle zur Telekommunikationsmärkteverordnung 2008 (TKMV 2008) geschehen, die am 2. April in Kraft getreten ist. Die Marktdefinition ist Voraussetzung dafür, dass die Telekom-Control-Kommission (TKK) den Markt untersuchen und gegebenenfalls beträchtliche Marktmacht eines Teilnehmers feststellen kann.

Der Schritt war notwendig geworden, weil die bisherige Marktdefinition in der TKMVO 2003 durch das Inkrafttreten der TKMV 2008 aufgehoben worden war. Leistungen auf diesem Markt seien seit 1997 ohne Unterbrechung reguliert, so die RTR auf Nachfrage von ORF.at, der Schritt habe rein legistische Gründe. Der TA sind derzeit eine Kostenorientierungsverpflichtung für die Entgelte sowie ein Quersubventionierungsverbot auferlegt.

Marktmacht der TA

RTR-Chef Georg Serentschy erklärt diesen Schritt damit, dass bereits im Zuge des letzten Marktanalyseverfahrens von der Telekom-Control-Kommission (TKK) 2007 festgestellt worden sei, dass die Telekom Austria (TA) auf dem Geschäftskundenmarkt für Festnetztelefonie über beträchtliche Marktmacht verfüge. "Da sich unseres Erachtens auf diesem Markt nach wie vor die Situation nicht gebessert hat, war es notwendig, diesen Markt erneut in die Märkteverordnung aufzunehmen", so Serentschy in seiner Aussendung.

Mit der Novelle wird konkret der Markt für "Gespräche für Nichtprivatkunden über das öffentliche Telefonnetz an festen

Standorten (Endkundenmarkt)" unter die Aufsicht der Regulierer gestellt. Betroffen ist das gesamte Bundesgebiet. In einem nächsten Schritt wird die Telekom-Control-Kommission ein Marktanalyseverfahren unter Einbeziehung von rund 530 Marktteilnehmern einleiten.

Sollte sich dabei bestätigen, dass die TA über beträchtliche Marktmacht verfügt, wird die Telekom-Control-Kommission "Maßnahmen zur Sicherstellung des Wettbewerbs bzw. zur Verhinderung des Ausübens von Marktmacht auferlegen", wie es in der Mitteilung der RTR heißt. Die TKK kann aber auch feststellen, dass keine beträchtliche Marktmacht seitens der TA besteht. In diesem Fall können auferlegte Regulierungsinstrumente aufgehoben werden, wie es zuletzt im Endkundenmarkt für Festnetztelefonie für Privatkunden geschehen ist.

Differenzierung bei VoIP-Diensten

Bei der Regulierung differenziert die RTR bei der IP-basierten Telefonie zwischen "Voice over Internet" (VoI) und "Voice over Broadband" (VoB). Mit VoI sind Drittanbieter wie Skype gemeint, die ihre Dienste über einen bereits bestehenden Internet-Zugang laufen lassen. VoB-Dienste werden in der Regel vom Anbieter des Breitbandanschlusses zur Verfügung gestellt und nutzen lediglich im Hintergrund paketvermittelte Kommunikation zur Herstellung klassischer Telefondienste.

Gesprächsrealisierungen mittels Voice over IP sind nicht in dem von der RTR durch die Novelle definierten Markt enthalten, Gesprächsrealisierungen mittels Voice over Broadband hingegen schon. Weiters enthalten sind Übertragungsleistungen über Fax und Modem. Ausgenommen sind Gesprächsleistungen über öffentliche Sprechstellen.

Der Breitband-Internetmarkt ist von der Änderung nicht betroffen. Die RTR plant eine Überprüfung der Marktdefinition in diesem Bereich "spätestens zum Sommer 2009", so der Regulierer zu ORF.at.