TA muss 1,5 Millionen Euro Strafe zahlen

WETTBEWERB
26.03.2009

Das Kartellgericht hat die Telekom Austria (TA) "wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung" zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Kartellgericht hat die börsennotierte Telekom Austria (TA) zu einer saftigen Strafe verurteilt. Der Marktführer muss wegen des "Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung" 1,5 Millionen Euro Strafe zahlen.

Vonseiten der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) heißt es dazu: "Aufgrund eines entsprechenden Antrags der BWB verhängte das Kartellgericht am 19.3.2009 über Telekom Austria TA AG wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eine Geldbuße von 1.500.000 Euro. Die Telekom Austria TA AG, der Bundeskartellanwalt und die BWB verzichteten auf Rechtsmittel, die Entscheidung ist daher rechtskräftig." Die Telekom wollte sich zu dem Urteil auf APA-Anfrage nicht äußern.

Stillschweigen vereinbart

Auf Rückfrage von ORF.at sagte der Sprecher der Bundeswettbewerbsbehörde, dass beide Seiten über die Gründe für die Strafe Stillschweigen vereinbart hätten. Bereits 2004 sei die TA wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 0,5 Millionen Euro verurteilt worden. Mit dem derzeit anhängigen Verfahren wegen des Kombipakets habe die am 24. März publizierte Strafe nichts zu tun.

Mehr zum Thema:

(APA/futurezone)