Online-Durchsuchung soll ausgeweitet werden
Spionage auf Computern auch zur Strafverfolgung
Die Große Koalition in Deutschland will den Einsatz von Spionagesoftware auch zur Strafverfolgung erlauben. Die Strafprozessordnung solle dafür noch in dieser Legislaturperiode ergänzt werden, sagte Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) der "Neuen Osnabrücker Zeitung" ("NOZ") vom Samstag. Ein Entwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dazu liege bereits vor.
Den Plänen zufolge soll Strafverfolgern zur Aufklärung schwerer Verbrechen die "Quellen-TKÜ" erlaubt werden, wie die Zeitung berichtete. Dabei wird die Telekommunikation mittels Spionagesoftware auf dem Computer abgegriffen, noch ehe Internet-Telefonate oder E-Mails von den Überwachten verschlüsselt werden können. "Es darf nicht sein, dass Tatverdächtige sich durch moderne Verschlüsselungstechnik der Strafverfolgung entziehen können", sagte Bosbach der "NOZ".
Einsatz auch im Strafverfahren
Zum anderen sieht der Entwurf laut Bosbach vor, dass Erkenntnisse aus Online-Razzien des Bundeskriminalamts und von Länderpolizeien auch in Strafverfahren verwertet werden dürfen. Eine eigenständige Erlaubnis für Online-Durchsuchungen in der Strafprozessordung soll es demnach aber nicht geben.
Zur Abwehr schwerster Gefahren - also im Vorfeld möglicher Straftaten - darf das Bundeskriminalamt bereits seit Jänner sowohl Online-Razzien als auch Quellen-TKÜ einsetzen. Bei der Quellen-TKÜ wird eine ähnliche Technik verwendet wie bei der Online-Durchsuchung, die Ermittler dürfen bei der Überwachung der Telekommunikation jedoch nicht auf die gesamte Festplatte des Rechners zugreifen, sondern nur Sprach-, Video- und Textmeldungen erfassen und auswerten.
(AFP)
