BKA stoppt Überwachung eigener Homepage

DEUTSCHLAND
21.03.2009

Innenministerium äußert datenschutzrechtliche Bedenken

Acht Jahre lang hat das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) die Daten von Besuchern seiner Website gescreent und gespeichert, ohne dafür eine ausreichende Rechtsgrundlage zu haben. Jetzt habe das Bundesinnenministerium das Datenscreening stoppen lassen, weil es womöglich gegen ein Grundrecht verstoße, berichtete das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" (Online-Ausgabe) am Samstag.

Das Innenministerium reagierte damit auf ein Schreiben des Bundesjustizministerium an die Justizverwaltungen der Länder und den Generalbundesanwalt im Februar, in dem das Screening als rechtlich äußerst zweifelhaft bezeichnet und in der Homepage-Überwachung ein schwerwiegender "Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" gesehen wurde.

Verbrecher im Visier

Seit Juli 2001 hat das BKA regelmäßig Daten erhoben, abgeglichen und gespeichert. Im Fadenkreuz des Screenings seien vor allem jene Besucher gewesen, die sich mehrmals auf dieselbe Fahndungsseite geklickt hatten. Das BKA habe sich damit Hinweise auf gesuchte Straftäter erhofft, so der "Spiegel".

Wie viele Daten ausgewertet und wie oft protokolliert wurde, darüber gebe es keine Informationen. Es sei auch nicht bekannt, in wie vielen Fällen diese Methode zu Ermittlungsergebnissen geführt habe.

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