TA-Kombipaket wieder vor Kartellgericht

GERICHT
06.03.2009

Nach Rekurs der Bundeswettbewerbsbehörde

Das umstrittene Kombipaket der Telekom Austria (TA) landet wieder beim Kartellgericht. Das hat das Kartellobergericht nun entschieden, nachdem das Kartellgericht im Juni des Vorjahres zwei Anträge vom Mitbewerb auf Abstellung sowie auf Feststellung des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung abgewiesen hatte. Dagegen legten die Bundeswettbewerbsbehörde, der Bundeskartellanwalt und die Antragsteller Rekurs ein. Dem folgte das Kartellobergericht und trug dem Kartellgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung auf.

Konflikte mit Belegschaftsvertretung

Mit dem Kombipaket aus Festnetz, Internet und Mobilfunk gelang es der börsennotierten TA, den dramatischen Kundenschwund im Festnetz zu stoppen. Dieser hatte auch zu Konflikten mit der Belegschaftsvertretung geführt, da die Telekom bis zu 2.400 Mitarbeiter abbauen wollte. Ende des Vorjahres einigten sich Management und Betriebsräte auf einen teilweisen Kündigungsstopp. Demnach blieb es bei der Kürzung der "1. Tranche". Diese betrifft 1.250 Beschäftigte, welche bis Ende 2009 ihren Arbeitsplatz räumen sollen. Darüber hinaus soll es aber bis 2010 keine Kündigungen geben. Das betonte am Freitag auch der künftige Telekomchef Hannes Ametsreiter.

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(APA)