ISPA warnt vor deutschen Abmahnern

URHEBERRECHT
24.02.2009

Provider sollen Kundendaten nicht herausgeben

In einer Aussendung vom Dienstag hat der Verband der Österreichischen Internet-Anbieter (ISPA) seine Mitglieder darauf hingewiesen, dass die Herausgabe von Nutzerdaten an Private auf Grundlage von Paragraf 87b Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes möglicherweise gegen EU-Recht verstoße. Die Provider brauchten solche Anfragen nicht zu beauskunften, so die ISPA.

Eine OGH-Entscheidung aus dem Jahr 2005 in dieser Sache liege derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung, der eine Vorabentscheidung in solchen Fällen treffen müsse. Daher gebe es derzeit keine klare Rechtslage für eine rechtskonforme Beauskunftung.

Auskunftsbegehren aus Deutschland

Konkret warnt der Verband vor dem Ansinnen einer Vorarlberger Anwaltskanzlei, die für das deutsche Unternehmen DigiProtect arbeite und Auskunftsbegehren versende. Dabei drohe die Kanzlei bei den Providern auch damit, dass Schadenersatzansprüche geltend gemacht würden. DigiProtect gehe es darum, die Nutzer systematisch abzumahnen, so die ISPA, man wolle sich damit nicht gemein machen.

ISPA-Generalsekretär Andreas Wildberger verweist außerdem auf die Richtlinien des Verbands im Umgang mit Anfragen zur Herausgabe von Nutzerdaten. Diese sollten den Verbandsmitgliedern in solchen Fällen als Entscheidungshilfe dienen.