Swisscom muss ihr Netz für Breitband öffnen

URTEIL
19.02.2009

Ehemaliger Monopolist ist marktbeherrschend

Der größte Schweizer Telekomkonzern Swisscom muss der Konkurrenz sein Breitbandnetz öffnen, da er in diesem Bereich marktbeherrschend ist. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Im April 2007 hatte das Schweizer Parlament das Monopol der Swisscom auf der letzten Meile geknackt. Um die Marktöffnung zu beschleunigen, sollten die Konkurrenten, die bisher nur das Breitbandangebot der Swisscom ihren Endkunden weiterverkaufen konnten, vier Jahre lang die Swisscom-Breitbandanlagen in den Ortszentralen mieten können.

Die Swisscom weigerte sich jedoch, ein Angebot vorzulegen, Konkurrent Sunrise hatte dagegen geklagt. Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) entschied im November 2007, dass Swisscom bei den Breitbandleitungen marktbeherrschend sei und den Zugang deshalb gewähren müsse.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Swisscom gegen die Entscheidung nun abgewiesen, das Urteil ist endgültig.

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(APA)