EuGH-Urteil zur Data-Retention im Februar

JUSTIZ
18.01.2009

Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung

Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf seiner Website bekanntgegeben hat, wird seine Große Kammer am 10. Februar 2009 um 09.30 Uhr seine Entscheidung zur Nichtigkeitsklage Irlands gegen die EU in Sachen Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) verkünden.

Formale Frage

Irland hatte gegen EU-Kommission, -Rat und -Parlament geklagt, weil es der Ansicht ist, dass die EG-Richtlinie zur Speicherung sämtlicher Telefon- und Internet-Verbindungsdaten vom 15. März 2006 nicht über eine geeigneten Rechtsgrundlage erlassen wurde. Die Data-Retention wurde nämlich nicht über die "Dritte Säule" der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit verabschiedet, sondern über die Binnenmarktkompetenz der Union. Die Slowakei unterstützt Irland in dem Verfahren. Es geht bei der Verhandlung nicht um den Inhalt der Richtlinie, sondern um eine formale Frage.

Am 14. Oktober 2008 hielt Generalanwalt Yves Bot in seinem Schlussantrag seine Ansicht fest, dass die Richtlinie auf korrektem Weg zustande gekommen sei. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht dieser Rechtsmeinung folgt. Österreich hat die Richtline zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht umgesetzt.

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