Warnschreiben bei Urheberrechtsverstoß

UK
16.01.2009

Die britische Regierung will Internet-Anbieter laut "Financial Times" dazu verpflichten, ihre Kunden bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen im Netz zu verwarnen.

Nachdem Gespräche zwischen der Unterhaltungsindustrie und den britischen Internet-Anbietern über gemeinsame Maßnahmen zur Eindämmung von Urheberrechtsverletzungen im Netz offenbar nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben, bereitet die britische Regierung nun gesetzliche Regelungen vor, berichtete die "Financial Times" ("FT") am Freitag unter Berufung auf einen Berichtsentwurf, der im Auftrag der Regierung vom britischen Lord Carter angefertigt wurde.

Internet-Provider sollen demnach dazu verpflichtet werden, ihre Kunden bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen darauf hinzuweisen, dass sie gegen das Gesetz verstoßen. Daneben werden die Provider laut der Zeitung dazu angehalten, Daten von Kunden zu speichern, die wiederholt gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Rechteinhaber sollen über einen Gerichtsbeschluss Zugriff auf diese Daten erhalten. Der Auskunftsanspruch der Internet-Anbieter nach gerichtlicher Aufforderung besteht in Großbritannien auch schon heute. Unklar ist bisher, welche Daten von den Providern künftig gesammelt werden müssen.

Verhaltenskodex

Gemeinsam mit der Schaffung einer neuen Behörde, die in dem Bericht "Rights Agency" genannt wird, würden diese Maßnahmen die Kernpunkte eines neuen Verhaltenskodex bilden, der Internet-Unternehmen im Umgang mit Urheberrechtsverletzungen auferlegt werden soll, so die "Financial Times". Die Einhaltung der Verhaltensregeln soll von der britischen Medienaufsichtsbehörde Ofcom (Office of Communications) überwacht werden.

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Der Internationale Verband der Phonoindustrie forderte am Freitag bei der Präsentation seines Digital Music Report 2009 neuerlich eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Internet-Anbietern und Rechteinhabern bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Netz.

Netzsperren offenbar nicht geplant

Netzsperren bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen, wie sie demnächst in Frankreich eingeführt werden sollen, sind in Großbritannien offenbar nicht geplant.

Die sechs führenden britischen Internet-Anbieter hatten sich bereits im vergangenen Juli mit den Interessenverbänden der Unterhaltungsindustrie darauf verständigt, während eines dreimonatigen Testlaufs ihre Kunden bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen zu verwarnen.

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