Asterix gegen Mobilix

URTEIL
18.12.2008

Der französische Asterix-Verlag ist mit seiner EuGH-Klage gegen die Mobilfunkmarke Mobilix gescheitert. Die Begründung: Es gibt kein ausschließliches Nutzungsrecht für die Endsilbe "-ix".

Der französische Asterix-Verlag Editions Rene Albert ist beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dem Versuch gescheitert, die Mobiltelefonmarke Mobilix verbieten zu lassen.

Die obersten EU-Richter bestätigten am Donnerstag in Luxemburg ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz vom Oktober 2005.

Danach haben die Comic-Verleger "kein Recht zur ausschließlichen Benutzung der Endsilbe '-ix'". Auch bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen "Mobilix" und Asterix' dickem Freund Obelix. Als Folge des Luxemburger Urteils können auch andere Markennamen mit derselben Wortendung urheberrechtlich geschützt werden.

Obelix in Gefahr

Der inzwischen zum Telefonkonzern TeliaSonera zählende dänische Mobilfunkanbieter Orange A/S, damals noch eine France-Telecom-Tochter, hatte die Marke "Mobilix" 1997 beim europäischen Markenamt im spanischen Alicante registrieren lassen.

Editions Albert Rene legte Widerspruch ein und klagte. Der Verlag sah vor allem das Markenzeichen "Obelix" und dessen Endung auf "-ix" als charakteristisches Merkmal der gesamten Markenfamilie "Asterix" in Gefahr.

Keine bestimmte Bedeutung

Doch weder "Mobilix" noch "Obelix" hätten in irgendeiner der EU-Amtssprachen eine bestimmte Bedeutung, hieß es schon in dem nun höchstrichterlich bestätigten Urteil erster Instanz.

Während "Obelix" europaweit als Figur der bekannten Comic-Serie bekannt sei, werde "Mobilix" ohne weiteres "mit etwas Beweglichem" in Verbindung gebracht. Eine Verwechslung sei daher "sehr unwahrscheinlich".

(AFP)