Zeitungsverleger kritisieren Online-Durchsuchung

MEINUNGSFREIHEIT
10.12.2008

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) fordert von der Regierung eine verfassungsrechtliche Absicherung des Redaktionsgeheimnisses.

Der VÖZ fordert die verfassungsrechtliche Absicherung des Redaktionsgeheimnisses "angesichts der Gefährdung durch erweiterte Überwachungsmethoden". So müssten Redaktionen von der im Regierungsprogramm geplanten Online-Durchsuchung ausgenommen werden, und der Schutz journalistischer Quellen dürfe nicht ausgehebelt werden, so VÖZ-Generalsekretär Gerald Grünberger in einer Aussendung anlässlich des 60. Jahrestages der UNO-Menschenrechtserklärung.

Pressebericht des VÖZ:

"Die im Regierungsprogramm geplante Online-Durchsuchung für Polizei und Strafverfolgungsbehörden muss daher so gestaltet werden, dass das Redaktionsgeheimnis, also der Schutz der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit sowie der Schutz der Quellen und Informanten, jedenfalls gewährleistet wird", sagte der Verbandsgeschäftsführer. Grünberger forderte darüber hinaus für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung von Telefonaten, Internet-Zugangsdaten und E-Mail-Verkehrsdaten eine Lösung, "die das Redaktionsgeheimnis nicht untergräbt".

"Die Meinungsfreiheit ist eine der bedeutendsten Errungenschaften der Demokratie", mahnte Grünberger. In mehr als der Hälfte der UNO-Mitgliedsstaaten werde allerdings der Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der das Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit garantiert, nicht respektiert. "Daher ist überall Wachsamkeit gefordert, wo sie in Gefahr ist."

Mehr zum Thema:

(APA)