EU erlaubt Joint Venture von Ericsson und STM
Behörde hat keine Wettbewerbsbedenken
Die EU-Kommission hat dem Telekomausrüster Ericsson und dem Chiphersteller STMicroelectronics die Bündelung ihrer Mobilfunkaktivitäten erlaubt.
Es bestehe kein Risiko, dass das neue Gemeinschaftsunternehmen gegen Wettbewerbsregeln verstoße, teilten die EU-Wettbewerbshüter am Mittwoch in Brüssel mit.
Das Gemeinschaftsunternehmen ST-NXP wird beiden Konzernen jeweils zur Hälfte gehören und pro Forma einen Jahresumsatz von 3,6 Milliarden Dollar haben.
(Reuters)
