EU erlaubt Joint Venture von Ericsson und STM

TELEKOM & CHIP
26.11.2008

Behörde hat keine Wettbewerbsbedenken

Die EU-Kommission hat dem Telekomausrüster Ericsson und dem Chiphersteller STMicroelectronics die Bündelung ihrer Mobilfunkaktivitäten erlaubt.

Es bestehe kein Risiko, dass das neue Gemeinschaftsunternehmen gegen Wettbewerbsregeln verstoße, teilten die EU-Wettbewerbshüter am Mittwoch in Brüssel mit.

Das Gemeinschaftsunternehmen ST-NXP wird beiden Konzernen jeweils zur Hälfte gehören und pro Forma einen Jahresumsatz von 3,6 Milliarden Dollar haben.

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(Reuters)