Bwin plant Smartcard mit Bankomatfunktion
Künftig stärkere Orientierung auf mobiles Internet
Die Orientierung auf das mobile Internet, die Lizenzierung einer Prepaid-Karte und eine geplante Kostenreduktion um 40 Millionen Euro sind die zentralen Projekte des börsennotierten Internet-Wettenanbieters für die nächsten Monate. In Zahlen gegossen sieht das zweiköpfig geführte Unternehmen die Brutto-Gaming-Erträge (Wetteinsätze abzüglich Wettgewinne) von 353,5 Millionen Euro im Jahr 2007 auf 415 Mio. Euro im Zeitraum 2008 und auf 430 bis 445 Millionen Euro im kommenden Jahr steigen.
Im Fokus der beiden CEOs Manfred Bodner und Norbert Teufelberger steht die stärkere Orientierung auf mobiles Internet, das in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen habe und dessen Wachstumspotenzial sehr hoch eingeschätzt wird. Während die aktuellen Erträge nur zu rund 1,5 Prozent (sechs bis sieben Mio. Euro) durch Wetten mit mobilen Browsern erwirtschaftet werden, will die Unternehmensführung bald 50 Prozent der Wettumsätze über iPhone, BlackBerry und andere mobile Internet-Browser generieren.
Guthabenkarte mit Bankomatfunktion
Außerdem soll die Ausgabe einer Guthabenkarte (Prepaid Card) den bwin-Kunden bald die Möglichkeiten einer Bankomatkarte bieten. Auf ein Online-Konto bei bwin wird Geld geladen, womit nicht nur Wetteinsätze, sondern mit einer Prepaid Card auch Einkäufe in ausgewählten Geschäften getätigt werden können. Diesbezügliche Kooperationen mit Geschäften wie Buch- und Weinhandlungen seien vor allem in Großbritannien schon fortgeschritten, aber auch in Österreich habe man bereits Partnerunternehmen.
Die rechtliche Grundlage für das Anlegen von Konten und die Ausgabe von Guthabenkarten biete die "E-Money-License", die bwin seit März 2008 besitze und gerade aus Großbritannien in andere europäische Staaten portiere. Der gesamte Lizenzierungsprozess kostete bisher rund 25 Mio. Euro und soll im ersten Quartal 2009 unter dem Namen "Cactus" als zusätzlicher Kundenservice an den Start gehen.
Österreichisches Glückspielgesetz verfassungswidrig
Die umstrittene Novelle des österreichischen Glücksspielgesetzes von 2008 ist laut bwin-Steuerexperten "schwierig bis nicht exekutierbar und verfassungswidrig". Ein alternativer Gesetzesvorschlag sei von einem bwin-Anwalt erstellt worden und werde kommende Woche an das Finanzministerium übersandt. Bodner und Teufelberger kritisierten vor allem das Verhalten von Finanzminister Wilhelm Molterer (ÖVP) in der Erstellung der Novelle, da bwin nicht in die Diskussion einbezogen worden sei.
Auf der juristischen Seite sollen sich laut dem Wettenanbieter in naher Zukunft einige Änderungen ergeben. So hat Spanien bereits im Dezember 2007 beschlossen, das Online-Glücksspiel auf nationaler Ebene zu regulieren, Italien weitete vor kurzem die Lizenzen auf Pokerturniere aus. Die regulierte Öffnung des französischen Glücksspielmarkts wird für Ende 2009 bzw. Anfang 2010 erwartet. Hier zeigt sich laut Bodner und Teufelberger auch die Expansionspolitik von bwin. Wo es ein Gesetz zur Aufweichung des Glücksspielmonopols des Staats gebe, werde auch investiert. Das größte Wachstumspotenzial sehen die beiden Konzernchefs aber nicht in der Exploration neuer, sondern in der Intensivierung der bestehenden Märkte.
(APA)
