EU: Regeln für Undercover-Werbung

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12.11.2006

Die Vorschriften für James Bonds Einsätze in Sachen "Product Placement" beschäftigen am Montag die EU-Kulturminister und Abgeordnete des EU-Parlaments.

Die deutsche Bundesregierung läuft Sturm gegen Pläne von EU-Medienkommissarin Viviane Reding, das bezahlte Platzieren von Produkten in Serien und Filmen im Fernsehen zu erleichtern. Reding will "Product Placement" in der Reform der EU-Fernsehregeln erlauben. Damit die Verbraucher nicht manipuliert werden, soll aber auf die Werbung hingewiesen werden.

Verhindert werden solle nicht, dass etwa Autohersteller Fahrzeuge für Fernsehkommissare bereitstellen, heißt es in der deutschen Delegation. Es dürfe aber nicht sein, dass Unternehmen Einfluss darauf nähmen, wie ihre Produkte gezeigt werden.

Nach der deutschen Kritik liegt den EU-Staaten nach Angaben aus Kommissionskreisen nun ein finnischer Kompromissvorschlag vor, der ein Verbot bezahlter Produktplatzierung vorsieht. Ausnahmen solle es nur geben, wenn ein EU-Staat national Produktplatzierung ausdrücklich erlaubt.

Man wirbt nur zweimal

Damit drohe "eine absurde Situation", sagte ein Kommissionsexperte. Sollte der Vorschlag so verabschiedet werden, dürften im deutschen Fernsehen keine "James Bond"-Filme mehr gezeigt werden, bis Deutschland Produktplatzierung national doch noch erlaubt. Angesichts der Mitsprache der Bundesländer könne solch ein Gesetz lange dauern. In der Zwischenzeit sei die Kommission dann verpflichtet, rechtliche Schritte bis hin zu einer Klage vor dem höchsten EU-Gericht in Luxemburg anzustrengen, falls doch "James Bond" oder andere Filme mit Produktplatzierung gezeigt werden.

Der britische Geheimagent Bond hat in mindestens drei Filmen einen BMW gesteuert, obwohl er im Roman einen Bentley fährt. Im Bond-Film "Die Another Day" ("Stirb an einem anderen Tag") brachten 20 Firmen ihre Produkte unter und bezahlten dafür 70 Millionen Dollar (rund 55 Millionen Euro).

Werbung schleicht in allen Kanälen

Die Regeln zur Produktplatzierung gehören zu den umstrittensten Punkten der neuen Fernsehrichtlinie. Sie soll einheitliche Regeln für Programme schaffen und für Übertragungen über Kabel, Satellit, Internet oder herkömmliche Ausstrahlung gleichermaßen gelten. Einbezogen wird auch Abruf-Fernsehen, so genanntes Video on Demand.

Die Regeln gelten nur für ein redaktionell gestaltetes Angebot. Die Mitgliedstaaten können zudem ihren nationalen Fernsehanbietern strengere Regeln vorgeben. Sie könnten sich aber nur schwach gegen die Verbreitung von Programmen aus anderen Ländern wehren, die strengere nationale Regeln nicht einhalten.

Die Pläne werden am Montag zunächst in Brüssel vom EU-Ministerrat und am Abend in Straßburg vom Kulturausschuss des Parlaments beraten. Eine Verabschiedung wird erst im kommenden Jahr unter deutschem EU-Vorsitz erwartet.

(Reuters | futurezone)