Polnischer Geheimdienst lässt Briefe scannen
Data-Retention für Briefe: Die polnische Post will Siemens-Sortiermaschinen anschaffen, die automatisch die Informationen auf jedem Briefumschlag erfassen und diese an den Inlandsgeheimdienst ABW weiterleiten.
Die polnische Post will nach Informationen der Tageszeitung "Dziennik" auf Empfehlung des ABW Sortiermaschinen anschaffen, die nicht nur die Adressen speichern können, sondern auch einen graphologischen Schriftabgleich vornehmen können, um den Absender zu identifizieren. Menschenrechtsorganisationen sind empört.
Alle Informationen über Absender und Adressaten werden in einer Datenbank des polnischen Inlandsgeheimdienstes ABW gespeichert. Bisher geschieht das nur in der westpolnischen Stadt Poznan, aber bald soll intelligente Software alle Briefe und Sendungen in ganz Polen scannen.
Teure Überwachungsmaschinen
Die Ausschreibung wurde im Mai angekündigt. Die Post möchte für die intelligenten Sortiermaschinen 250 Millionen Zloty (66,7 Mio. Euro) ausgeben. "Dziennik" behauptet, dass die ABW die Ergebnisse der Ausschreibungen beeinflusst und bei der Wahl die Firma Siemens begünstigt.
Bei der Wahl des Lieferanten für das neue Postverteilungszentrum in Poznan im Jahr 2003 wurde laut der Zeitung das Angebot von Siemens gewählt, obwohl deutsche Maschinen 30 Prozent teurer als japanische gewesen seien. Die japanischen konnten aber keine graphologische Schriftanalyse durchführen, erklärte ein Postbeamter, der anonym bleiben wollte, gegenüber "Dziennik".
Gilt Briefgeheimnis auch für Umschläge?
Laut Experten ist die Idee kontrovers, weil sie Menschenrechte verletze und verfassungswidrig sei. "Daten auf einem Briefumschlag betreffen das Korrespondenzgeheimnis, und die Polnische Post ist doch eine Institution des öffentlichen Vertrauens", sagte der Sekretär der Helsinki-Stiftung für Menschenrechte, Adam Bondar, gegenüber "Dziennik".
Die Vorwürfe der Rechtsbruchs weist der ehemalige ABW-Vizechef Mieczyslaw Tarnowski zurück. Er ist der Meinung, dass das Scannen der Briefumschläge das Briefgeheimnis nicht verletzt, weil man die Speicherung der Absender und Adressaten mit Telefon-Billing vergleichen könnte.
(APA)
