11.03.2003

OBACHT

E-Card als Einbruchswerkzeug ungeeignet

Die Datenwiederherstellung einer Krankenkassen-Versicherungskarte führte die Ermittler der deutschen Kriminalpolizei direkt zur Wohnung eines Serieneinbrechers.

Während einer seiner nächtlichen Einbrüche verwendete dieser zum öffnen einer Haustüre seine Krankenkassen-Versicherungskarte.

Dabei brach die Karte ab. Ein Teil der Karte samt IC-Speicherbaustein blieb in der Tür stecken und wurde durch die ermittelnden Beamten später sichergestellt.

Dumm gelaufen

Die auf der Karte gespeicherten Personaldaten führten die Ermittler dann direkt an die Haustür des Verdächtigen.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen konnten dem Beschuldigten diverse Einbrüche in den vergangenen zwölf Monaten nachgewiesen werden, die mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden können.