05.03.2003

DEUTSCHLAND

Bildquelle: ORF.at

Gericht untersagt SMS-Werbung

In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil hat ein deutsches Gericht den Versand unerwünschter SMS-Werbung untersagt.

Die Übersendung von nicht verlangter Werbung ist nach Auffassung des Landgerichts Berlin ein Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Empfängers.

Der Kläger hatte seine Handynummer einem Webportal für regelmäßige "SMS-Votings" bekannt gegeben. Nach kurzer Zeit erhielt er von einem unbekannten Absender eine SMS-Werbung für "Fish and Chips". Der Empfänger klagte daraufhin den Versender der SMS, das Unternehmen, das die Werbesendung in Auftrag gegeben hatte, sowie das Internet-Portal, das seine Mobilfunknummer unerlaubt weitergegeben hatte.

Gleichgestellt mit Telefonmarketing

Während die beklagten Unternehmen die Meinung vertraten, dass SMS einer erlaubten Briefwerbung entsprechen, schloss sich das Gericht dieser Ansicht nicht an.

Vielmehr gelten für SMS die gleichen Grundsätze wie für Telefonmarketing und E-Mail-Werbung. Die unerwünschten Werbenachrichten stellen einen Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Empfängers dar.

Das liegt daran, dass beim Eingehen der Nachricht ein Signalton ausgelöst wird. Weiters ist nicht auf Anhieb erkennbar, wer der Absender der Nachricht sei, und schließlich wird durch die SMS der begrenzte Speicherplatz eines Mobiltelefons belastet.