Kein Gefängnis für Tauschbörsennutzer
Laut Gericht gesellschaftlich akzeptiert
Ein spanischer Richter hat die Klage gegen einen 40-jährigen Internet-Nutzer abgewiesen, der Musik für den privaten Gebrauch heruntergeladen und in einem Netzwerk mit anderen genutzt hatte.
Musiktausch "gängige Praxis"
Der Beklagte habe sich keines Vergehens schuldig gemacht, das eine Strafe rechtfertige, stellte Richter Paz Aldecoa in der nordspanischen Stadt Santander fest.
Er verwies darauf, dass das Herunterladen von Musik aus dem Internet zu privaten Zwecken gängige Praxis und gesellschaftlich akzeptiert sei. Der Mann habe damit schließlich keine finanziellen Interessen verfolgt.
Der Interessenverband der spanischen Musikindustrie, Promusicae, kündigte Berufung gegen das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft wollte eine zweijährige Haftstrafe erwirken.
(APA | AP)
