EU einigt sich auf Gemeinschaftspatent
Die EU-Staaten haben sich gestern grundsätzlich über die Regeln für ein EU-weit gültiges Patent geeinigt. EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein sagte, es gebe eine politische Grundsatzeinigung auf ein effizientes System.
Deutschland stimmte einer zunächst von der Bundesregierung abgelehnten zentralen EU-Patentgerichtsbarkeit nach 2010 zu. Zudem wurde ein Kompromiss im Streit darüber gefunden, welche Teile des Patents in wie viele EU-Sprachen übersetzt werden müssten. Nach einer Übergangsfrist bis 2010 soll in Luxemburg eine zentrale Patentgerichtsbarkeit eingesetzt werden.
Wirtschaftsminister Martin Bartenstein [ÖVP] betonte ebenso wie der deutsche Justizstaatssekretär Hansjörg Geiger, das neue Patent werde für Unternehmen deutlich billiger sein als das bisherige Bündelpatent für mehrere Staaten.
Nach Angaben der EU-Kommission kostet die Beantragung eines Patentes in nur acht der 15 EU-Staaten derzeit rund 50.000 Euro und damit rund fünf Mal so viel wie in den USA oder Japan. Diese Kosten sollen sich durch das Gemeinschaftspatent in etwa halbieren. Geiger hielt auch noch niedrigere Kosten für denkbar. Vor allem die Übersetzungen gelten als ein wesentlicher Kostenfaktor. Geiger sagte, Patentanmelder müssten nach dem Kompromiss nur die kurze Beschreibung ihrer Ansprüche, nicht aber die oft mehrere hundert Seiten langen gesamten Patentdokumente in alle 21 Sprachen einer erweiterten EU übersetzen lassen. Zudem sollten sie dafür zwei Jahre nach der Patentanmeldung Zeit haben. Damit könnten Unternehmen Patente erst auf einigen wesentlichen Märkten ausprobieren, sagte er.
Patent-Richtlinie der EU unter BeschussDürfte nationale Patente verdrängen
Der deutsche Wirtschaftsminister Wolfgang Clement hatte vor der Einigung gesagt, der Verlust der Gerichtsbarkeit falle Deutschland nicht leicht, sei aber hinnehmbar. In der Bundesrepublik werden nach Geigers Worten derzeit rund 70 Prozent aller europäischen Patentstreitigkeiten verhandelt.
Mit Blick auf die deutschen Patentgerichte und auch die Patentanwälte hatte die Bundesregierung deshalb versucht, die Gerichtsbarkeit auch in Deutschland zu halten. Nun ist nach Geigers Worten ein zentrales Patentgericht in Luxemburg vorgesehen.
Neben dem EU-Patent sollen die Bündelpatente für mehrere Länder ebenso fortbestehen wie nationale Patente. EU-Experten gehen aber davon aus, dass nationale Patente nach Einführung eines EU-weit anerkannten Gemeinschaftspatents an Bedeutung verlieren und vor allem für Großunternehmen kaum noch interessant wären.
Das Gemeinschaftspatent gilt als wesentlicher Bestandteil der EU-Strategie, bis 2010 zur wettbewerbsfähigsten Wirtschaft der Welt zu werden. Die EU-Staats- und -Regierungschefs hatten bei dem Gipfeltreffen in Lissabon im März 2000 ursprünglich beschlossen, das Gemeinschaftspatent bereits bis Ende 2001 einzuführen. Aus dem EU-Parlament, das einer noch auszuarbeitenden Patentverordnung ebenfalls zustimmen muss, kam allerdings bereits Kritik an dem Kompromiss.
