Initiative gegen Indizierung von Games
Die private Interessengemeinschaft "Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen" will eine Klage gegen die deutsche Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften [BPjS] vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen.
Auslöser seien die immer wieder umstrittenen Entscheidungen des Gremiums, unter anderem auch bei der kürzlich erfolgten Indizierung des Echtzeitstrategie-Spiels "C&C: Generals" und des Ego-Shooters "Unreal Tournament 2003".
Die Initiative gibt an, die Indizierungspraxis der BPjS verstoße einerseits gegen geltendes EU-Recht und nehme andererseits den Eltern auch das Entscheidungsrecht, welche Spiele moralisch anstößig seien und welche nicht.
Studie zur Vereinbarkeit von EU-Recht und Indizierung
EU-Rechtsexperte Karl Schachtschneider zweifelt in seiner
Abhandlung daran, ob die deutsche Indizierungspraxis mit dem
EU-Recht vereinbar ist. Der freie Warenverkehr auf dem Binnenmarkt
werde durch die Jugendschutz-Regelungen gestört, und auch das
Gremium, das die Indizierungsentscheidungen treffe, sei fragwürdig.
EU-Rechtsexperte stellt deutsche Indizierungspraxis in Frage
Website der InitiativeUnterschriftenliste online
Neue Jugendschutzgesetze, die am 1. April 2003 in Deutschalnd in Kraft treten, machten die BPjS außerdem überflüssig. Nach dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und dem Jugendschutzgesetz seien ab April sowieso die Alterseinstufungen der USK für Computerspiele per Gesetz verbindlich in den Jugendschutz eingebunden.
Eine weitere Einstufung durch die BPjS sei dadurch überflüssig.
Mit Hilfe der Initiative sollen nun Spendengelder gesammelt werden, mit denen die Klage finanziert werden soll. Auch eine Unterschriftenliste wurde online gestellt, in der sich Befürworter der Initiative eintragen können.
Softwareindustrie gibt Altersempfehlung
USK bezeichnet die Altersempfehlung der deutschen
Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle. Sie ist keine inhaltliche
Bewertung des Spiels oder des Spielprinzips, sondern nur eine
freiwillig von der Softwareindustrie festgelegte empfohlene
Altersgrenze.
Online-Abfrage der USK-RatingsKeine bundesweite Indizierung in Österreich
In Österreich gibt es im Gegensatz zu Deutschland keine bundesweite Indizierungsstelle für Computerspiele.
Die einzelnen Bundesländer können jedoch bei Verstoß des Spieleinhaltes gegen die jeweiligen Jugenschutzgesetze festsetzen, dass ein bestimmtes Game nicht für unter 18-Jährige angeboten werden darf.
Diese Spiele müssen vom Handel dann, ähnlich den "Porno-Ecken", in einem gesonderten Bereich, der für Jugendliche unter 18 nicht zugänglich ist, aufbewahrt werden.
