Virtuelle Kinderpornos doch erlaubt
Der US-Senat hat am Montag einem Gesetzesentwurf [Protect Act] zugestimmt, der bestehende Gesetze gegen Kinderpornografie verschärfen soll.
Die Mitglieder des Senats stimmten mit 84:0 dafür, dass Filmproduzenten, die der Kinderpornografie beschuldigt werden, ab sofort beweisen müssen, dass die Darsteller sexueller Handlungen zum Zeitpunkt der Aufnahmen volljährig waren.
Das soll es einfacher machen, Bilder aus dem Internet als Beweise in Gerichtsverfahren zu verwenden.
Die Strafverfolger wollen damit verhindern, dass sich Pornoproduzenten unter dem Vorwand, die Fotos seien rein computergeneriert, entlasten können.
Auch Bewerben von "auf jung gemachten" Inhalten verboten
Auch dürfen Hersteller nicht damit werben, dass ihre Filme
sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigen. Titel wie der
"Schulmädchenreport" sind damit nicht erlaubt.
Protect ActErste Entwürfe zu weit reichend
Im April 2002 hatte sich der Oberste Gerichtshof gegen einen ähnlichen Gesetzesentwurf, den "Child Pornography Prevention Act" [CPPA], ausgesprochen, da er alle Darstellungen von Personen in einem eindeutig sexuellen Zusammenhang verbot, die minderjährig [unter 18] "scheinen".
Demnach wären auch zahlreiche Hollywood-Produktionen wie etwa "Romeo und Julia" [mit Leonardo di Caprio und Claire Danes] mit echten und erwachsenen Schauspielern, die besonders jung aussehen, verboten gewesen.
Nach einem Entwurf vom Juni 2002 sollten ursprünglich auch computergenerierte Darstellungen, die den "Eindruck erwecken sollen, dass es sich um Minderjährige" handelt, unter Strafe gestellt werden.
Virtuelle Kinderpornos unter Strafe
