10.02.2003

US-VORHABEN

Bildquelle: USFRB

Zehn Jahre Haft für Krypto-Gebrauch

In den USA macht derzeit ein Gesetzesentwurf Furore, der die "nationale Sicherheit" durch ein ganzes Maßnahmenpaket erhöhen soll, das Überwachungsbefugnisse und Geheimhaltungsmöglichkeiten erweitern soll und außerdem neue Straftatbestände definiert.

Dabei erregt Datenschützer und Bürgerrechtler insbesondere, dass erstmals Verschlüsselungstechniken unter bestimmten Umständen als Straftat gelten sollen.

Der Entwurf des "Domestic Security Enhancement Act of 2003" ist auf den 9. Jänner datiert. Er kommt aus dem US-Justizministerium und ist noch nicht offiziell präsentiert worden. Das 120 Seiten starke Papier wurde allerdings Ende letzter Woche vom Center for Public Integrity der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Von Kritikern wird das Gesetzespaket schon als "Patriot Act II" bezeichnet.

Kryptographie als Verbrechen

Nach dem "Domestic Security Enhancement Act of 2003" würde erstmals auch die Verwendung von Verschlüsselungstechniken als Straftatbestand definiert. In der US-Justizgeschichte gab es bisher nur Bestimmungen, die den Krypto-Export beschränkt haben.

Allerdings soll nicht die einfache Verwendung von Kryptographie unter Strafe gestellt werden, sondern "nur" der Einsatz im Zusammenhang mit bestimmten Straftaten.

Für die verschlüsselte Verabredung und Planung von Straftaten nach Bundesgesetzen drohen demnach bis zu zehn Jahre Gefängnis - natürlich zusätzlich zu der Haftzeit, die für das "eigentliche" Verbrechen verhängt wird. Als Mindeststrafe sind im derzeitigen Entwurf fünf Jahre Haft vorgesehen.

Überwachung und Geheimhaltung

Des Weiteren soll der "Domestic Security Enhancement Act of 2003" die Bewilligung von Durchsuchungsbefehlen und Abhörerlaubnissen vereinfachen und Strafverfolgern des Bundes einen einfachen Zugang zu Kreditkarten-Informationen gewähren.

Darunter fällt auch die Möglichkeit, mit einer einzigen richterlichen Erlaubnis die Telefon- und Datenkommunikation einer Zielperson zu überwachen, wobei auch die Speicher der entsprechenden Geräte kontrolliert werden können.

Außerdem soll die Überwachung von Ausländern in den USA erleichtert werden und dabei auch der Zugang der Strafverfolgungsbehörden des Bundes zu Geheimdienstmaterial.

Und schließlich sollen die Geheimhaltungsmöglichkeiten zu einer Reihe von Ermittlungen und staatlichen Entscheidungen erweitert werden.