Gericht bestätigt TKK-Tarifvorgaben
Der Verwaltungsgerichtshof [VwGH] hat Tarifvorgaben für die Telekom Austria durch die oberste Telekom-Regulierungsbehörde, die Telekom-Control-Kommission [TKK], weitgehend bestätigt.
In einem heute veröffentlichten Urteil heißt es, der VwGH billige die Berechnungsmethode der TKK. Lediglich bei einzelnen Berechnungskomponenten habe der VwGH Verfahrensmängel anerkannt, die zu einer Aufhebung des Bescheides der TKK führten.
Konkret geht es bei den Tarifvorgaben um so genannte Zusammenschaltungsentgelte [Interconnection-Fees], also jene Preise, zu denen die TA ihre Netze an alternative Telekom-Anbieter weitervermieten muss.
Diese Entgelte stellen eine wesentliche Basis für die Endkundentarife dar. Die TKK schreibt der TA bestimmte Zusammenschaltungsentgelte per Bescheid vor.
Zuletzt hat die TKK die Zusammenschaltungsentgelte vergangenen September im Schnitt um 4,8 Prozent gesenkt. Die TA sah darin ihre tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Kosten nicht anerkannt und brachte sowohl beim Verwaltungsgerichtshof als auch beim Verfassungsgerichtshof [VfGH] Beschwerde gegen die Berechnungsweise ein.
TA protestiert gegen neue NetzentgelteMethode gebilligt
Die TKK ermittelt die Entgelte nach dem arithmetischen Mittel aus einem Szenario des Bottom-up-Modells und aus dem Top-down-Modell [siehe unten] mit Annahme eines 20-prozentigen Verbesserungspotenzials.
Der VwGH billigte diese Berechnungsmethode und lehnte die Auffassung der Beschwerde führenden TA ab, Zusammenschaltungsentgelte seien anhand der konkreten Kosten des jeweiligen marktbeherrschenden Unternehmens zu bestimmen.
Durch eine Kombination des "Bottom-up-Ansatzes und des "Top-down-Ansatzes" könne die beste Annäherung an FL-LRAIC erzielt werden. Damit werde auf europarechtlicher Ebene einer Empfehlung der Kommission gefolgt und dem im Telekommunikationsgesetz verankerten Grundsatz der Kostenorientiertheit entsprochen, so der VwGH in seinem Beschluss.
"Top down" und "Bottom up"
Um eine Annäherung an die zukunftsorientierten langfristigen durchschnittlichen zusätzlichen Kosten ["forward looking long run average incremental costs", FL-LRAIC] zu erreichen, gibt es grundsätzlich zwei Methoden: den "Top-down-Ansatz", bei dem man vom bestehenden Netz ausgeht und alle für Zusammenschaltung nicht relevanten Kosten [Altlasten, Überkapazitäten, Ineffizienzen] eliminiert, und den "Bottom-up-Ansatz", bei dem zunächst bestimmt wird, welche Netzwerkelemente notwendig sind, um eine bestimmte Nachfrage effizient zu befriedigen. Dazu wird ein optimales Netz modelliert. Sodann erfolgt die Zurechnung von Kosten auf die einzelnen Netzwerkelemente.
