Grüne und FPÖ für strengere Handywerte
Die Wiener Grünen haben am Mittwoch die Forderung der FPÖ nach einem niedrigeren Grenzwert für die Abstrahlung von Mobilfunkanlagen begrüßt.
Auf Wiener Gemeindebauten werden Handymasten nur dann bewilligt, wenn die Leistungsflussdichte [Abstrahlung] nicht mehr als zehn Milliwatt pro Quadratmeter beträgt.
Die Wiener FPÖ will diesen Grenzwert jetzt halbieren und die Geltung auf alle Bauten in der Bundeshauptstadt ausdehnen. Wohnräume sollten demnach mit keiner höheren Strahlenbelastung als fünf Milliwatt pro Quadratmeter belastet werden, so der Wiener FPÖ-Obmann Hilmar Kabas am Mittwoch in einer Pressekonferenz.
Umweltsprecher Rüdiger Maresch [Grüne] übte in diesem Zusammenhang Kritik an Wohnbaustadtrat Werner Faymann [SPÖ], der das abgelehnt habe. Faymann verwies per Aussendung auf die Verantwortung der Bundesregierung. Erfreut zeigte er sich über die Studie der FPÖ, die den Wiener Gemeindebauten eine niedrige Strahlenbelastung attestiert.
Laut Maresch haben die Grünen Faymann bereits im Juni 2001 in einem Resolutionsantrag zu einer entsprechenden Änderung der Wiener Bauordnung aufgefordert. Der Stadtrat habe das "mit einer fadenscheinigen rechtlichen Begründung" abgelehnt. Maresch vermutete in einer Aussendung, dass es das Bestreben der Stadt Wien sei, den Mobilfunkbetreibern Schwierigkeiten bei der Aufstellung ihrer Masten aus dem Weg zu räumen. Er verwies darauf, dass "Wiener Wohnen" aus der Vermietung von Standorten für Handymasten jährlich mehr als 1,5 Mio. Euro lukriere.
Erneut Diskussion über Handystrahlung"Interessen der Mobilfunk-Lobby"
Ein in der Wiener Bauordnung festgelegter niedriger Grenzwert für alle Gebäude und nicht nur für Gemeindebauten wäre für Maresch ein großer Fortschritt: "Schließlich ist es nicht einzusehen, dass Bewohner von Privathäusern in dieser Beziehung Bürger zweiter Klasse sind."
Auch der Bundesregierung warf Maresch Säumigkeit vor: Bereits drei FPÖ-Verkehrsminister seien daran gescheitert, "gegen die Interessen der Mobilfunk-Lobby" ein Gesetz zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung mit verbindlichen niedrigen Grenzwerten zu erlassen.
Auch Faymann bedauerte, dass trotz jahrelangen Urgierens der Stadt Wien weiter eine österreichweit klare und verbindliche Festlegung für die Höchstgrenze der Handymasten-Strahlenbelastung fehle.
Zumindest bei städtischen Gebäuden ist nach Angaben Faymanns durch eine bereits vor Jahren ins Leben gerufene Kommission sichergestellt, dass der freiwillig festgesetzte Richtwert von zehn Milliwatt pro Quadratmeter nicht überschritten wird.
