"TA holt sich Geld drei Mal"
Im Vorfeld der anstehenden Regierungsbildung haben sich die alternativen Telekom-Betreiber unter anderem für eine Trennung des Telekom-Bereichs vom Verkehrsministerium ausgesprochen.
Für den Fall eines Verkaufs der Telekom Austria [TA] - in der Branche gibt es derzeit Gerüchte über einen Verkauf der TA an die Swisscom - forderte der Präsident des Verbands der alternativen Netzbetreiber [VAT], Romed Karre, einen eigenen Rechnungskreis für die letzte Meile [Leitung zum Endkunden].
"Der Gesetzgeber muss die TA zu einem eigenen Rechnungskreis für die 'last mile' verpflichten und damit eine Quersubventionierung verhindern", forderte Karre.
Die alternativen Betreiber könnten die Rechnungslegung der TA - etwa für die Zusammenschaltung, Grundgebühr und die Universaldienstverordnung - nicht im Detail nachvollziehen: "Wir sind der Überzeugung, dass sich die Telekom das Geld drei Mal holt."
Daher müsse im neuen Telekom-Gesetz [TKG] auch das Konzept für die Universaldienstverordnung, die eine große Unsicherheit und ein "Bedrohungsinstrument" darstelle, neu formuliert werden. "Wir fordern eine Verfallsfrist für die Antragsstellung von einem Jahr", so Karre. Die TA hatte im Vorjahr von sechs Telekom-Betreibern eine Rückvergütung der Kosten für Leistungen aus der Universaldienstverordnung für das Jahr 1999 in Höhe von 116 Mio. Euro gefordert. Die Forderung musste dann allerdings zurückgezogen werden, da die Berechnungen für den Telekom-Regulator nicht nachvollziehbar waren. Derzeit stellt die TA neue Berechungen für 1999 an. Da es für diese Forderungen derzeit keine Verjährungsfrist gibt, sind diese für die Telekom-Betreiber in den Bilanzen nicht planbar.
Swisscom lässt TA-Einstieg prüfen"Salonfähige" Telefonüberwachung
In Sachen Telefonüberwachung muss der Staat laut VAT die Kosten für die Infrastruktur und die laufenden Kosten für die Überwachung tragen.
Seit dem 11. September 2001 sei jede Überwachungsmaßnahme "salonfähig". Allerdings müsse der Verursacher die Kosten, die für Mobilfunkbetreiber im zweistelligen Euro-Millionenbereich und für Festnetzbetreiber im einstelligen Millionenbereich liegen, übernehmen und nicht auf die Netzbetreiber abwälzen.
Das müsse ebenfalls im neuen TKG verankert werden.
Die polizeiliche Handyüberwachung ist in Österreich offensichtlich eine beliebte Ermittlungsmethode geworden. Solche Aktionen seien "kein Einzelfall, sondern vielmehr der Regelfall", sagte Erich Cibulka, Prokurist bei T-Mobile Austria und Telekom-Fachgruppenobmann in der Wirtschaftskammer Österreich [WKÖ], bei einer Pressekonferenz vor einer Woche.
Handyüberwachung ist gang und gäbeTelekom-Minister gefordert
"Wir wünschen uns einen eigenen Minister oder Staatssekretär für Telekommunikation, IT und Innovation", sagte Karre weiter.
Die anstehende Änderung des Telekom-Gesetzes und die neu orientierte Telekom-Regulierung erforderten ein entsprechendes politisches Gewicht in der Regierung.
Im Entwurf für das neue TKG, das laut EU-Vorgabe bis spätestens 25. Juli 2003 beschlossen werden muss, müsse die Möglichkeit für einen funktionierenden Instanzenzug und die Einrichtung eines unabhängigen Senats geschaffen werden, erneuerte Karre eine langjährige Forderung des VAT.
"Wir brauchen eine gesicherte Rechtsgrundlage. Kleine Sünden müssen rasch bestraft werden können", so Karre. Die vom Telekom-Regulator vorgeschlagenen Streitschlichtungsverfahren seien hingegen meist keine Alternative, da in der Praxis nicht anwendbar. In der Branche sind derzeit rund 120 gerichtliche Verfahren anhängig, davon einige bereits seit mehr als vier Jahren.
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