TA muss auf Auskunftgebühren hinweisen
Das Oberlandesgericht [OLG] Wien hat laut einer Aussendung von FPÖ-Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer entschieden, dass die Telekom Austria [TA] ihre Kunden vor Erteilung der Telefonauskunft über die Kosten dieser Dienstleistung informieren muss.
Böhmdorfer hatte im vergangenen Jahr den Verein für Konsumenteninformation [VKI] mit Klagen gegen drei österreichische Telefon-Auskunftsdienste beauftragt.
Der Grund dafür war nach Ministeriumsangaben, dass keiner der drei österreichischen Auskunftsdienste die Informationspflichten nach dem Fernabsatzgesetz befolgte. Demnach wurden Konsumenten insbesondere über die zu erwartenden Kosten dieser Dienstleistung im Unklaren gelassen.
Bei den Kosten für Telefonauskünfte lassen die drei österreichischen Anbieter Telekom Austria, Call and Logistic Center [CLC] und Conduit ihre Kunden "im Dunkeln tappen". "Keiner der Anbieter gibt in einem Vorspann einen Gebührenhinweis", kritisierte der VKI schon Anfang 2001.
Telefonauskünfte sind Kostenfalle für Verbraucher"Im Interesse der Konsumenten"
Das Verfahren gegen die TA wurde laut einer Aussendung des Ministeriums nunmehr vom OLG Wien rechtskräftig "im Interesse der Konsumenten entschieden" [OLG Wien vom 5.11.2002, 1 R 168/02m].
Demnach müssen Telefon-Auskunftsdienste Konsumenten, die eine Telefonnummer eines anderen Teilnehmers erfragen wollen, vor Mitteilung dieser Telefonnummer über die Kosten dieser Auskunft aufklären.
Diese Preisinformation müsse am Telefon vor Auskunftserteilung gegeben werden. Nicht ausreichend seien hingegen Informationen im Internet oder anlässlich sonstiger Werbemaßnahmen, heißt es weiter in der Aussendung.
Das Gericht entschied demnach weiters, dass selbst bei Anrufen über andere Netzbetreiber ein Vertragsverhältnis zwischen dem Anrufenden und dem Auskunftsdienst besteht. Auskunftsdienste sind daher in jedem Fall zur genannten Information verpflichtet. 30 bis 40 Millionen Mal pro Jahr - so schätzen Branchen-Insider - wird in Österreich die Auskunft angerufen.
Big Business mit der TelefonauskunftEinfluss auf laufende Verfahren
Das Urteil wird laut dem Ministerium auch Einfluss auf die beiden weiteren Verfahren des VKI gegen die Unternehmen CLC [11 88 99] und Conduit Enterprises [11 88 11] haben, die derzeit beim OLG Wien anhängig sind.
TA hat bereits reagiert
Die TA weist unterdessen darauf hin, dass bereits seit Oktober 2002 alle Anrufer mittels eines vorgeschalteten Ansagetextes über die Kosten des Gesprächs informiert werden: "Mit der Tarifansage gewährleisten wir für alle Anrufer Kostentransparenz," so Alois Miedl, Leiter Customer Service von Telekom Austria. Damit stelle das Unternehmen "Kundenservice und Verantwortungsbewusstsein" unter Beweis.
