17.01.2003

TELEFON

Bildquelle: ORF.at

TA muss auf Auskunftgebühren hinweisen

Das Oberlandesgericht [OLG] Wien hat laut einer Aussendung von FPÖ-Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer entschieden, dass die Telekom Austria [TA] ihre Kunden vor Erteilung der Telefonauskunft über die Kosten dieser Dienstleistung informieren muss.

Böhmdorfer hatte im vergangenen Jahr den Verein für Konsumenteninformation [VKI] mit Klagen gegen drei österreichische Telefon-Auskunftsdienste beauftragt.

Der Grund dafür war nach Ministeriumsangaben, dass keiner der drei österreichischen Auskunftsdienste die Informationspflichten nach dem Fernabsatzgesetz befolgte. Demnach wurden Konsumenten insbesondere über die zu erwartenden Kosten dieser Dienstleistung im Unklaren gelassen.

"Im Interesse der Konsumenten"

Das Verfahren gegen die TA wurde laut einer Aussendung des Ministeriums nunmehr vom OLG Wien rechtskräftig "im Interesse der Konsumenten entschieden" [OLG Wien vom 5.11.2002, 1 R 168/02m].

Demnach müssen Telefon-Auskunftsdienste Konsumenten, die eine Telefonnummer eines anderen Teilnehmers erfragen wollen, vor Mitteilung dieser Telefonnummer über die Kosten dieser Auskunft aufklären.

Diese Preisinformation müsse am Telefon vor Auskunftserteilung gegeben werden. Nicht ausreichend seien hingegen Informationen im Internet oder anlässlich sonstiger Werbemaßnahmen, heißt es weiter in der Aussendung.

Einfluss auf laufende Verfahren

Das Urteil wird laut dem Ministerium auch Einfluss auf die beiden weiteren Verfahren des VKI gegen die Unternehmen CLC [11 88 99] und Conduit Enterprises [11 88 11] haben, die derzeit beim OLG Wien anhängig sind.

TA hat bereits reagiert

Die TA weist unterdessen darauf hin, dass bereits seit Oktober 2002 alle Anrufer mittels eines vorgeschalteten Ansagetextes über die Kosten des Gesprächs informiert werden: "Mit der Tarifansage gewährleisten wir für alle Anrufer Kostentransparenz," so Alois Miedl, Leiter Customer Service von Telekom Austria. Damit stelle das Unternehmen "Kundenservice und Verantwortungsbewusstsein" unter Beweis.