17.01.2003

DEUTSCHLAND

Jugendschutz wird nicht weiter verschärft

Das nach dem Schulmassaker von Erfurt 2002 bereits erneuerte deutsche Jugendschutzrecht soll nicht weiter verschärft werden.

Ein von Bayern über den Bundesrat eingebrachter Gesetzesentwurf stieß am Freitag im Bundestag auf breite Ablehnung. Mit ihm sollte der Umgang mit Videofilmen, Computer- und Videospielen und "Killerspielen" noch weiter eingeschränkt werden.

Wurde schon verschärft

Nach dem vor sechs Monaten verabschiedeten Jugendschutzgesetz sollen künftig alle neuen Medien, etwa Websites, auf den Index gesetzt werden können. Computerspiele müssen, ähnlich wie Videofilme, in Zukunft mit differenzierten Altersfreigaben versehen werden.

Der Vorschlag aus Bayern sieht darüber hinaus ein generelles Vermietverbot schwer jugendgefährdender Videofilme und Computerspiele vor. Auch Videoverleihautomaten sollen generell verboten werden.

Die Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Marieluise Beck, sagte, nicht einmal der zuständige Fachausschuss im Bundesrat habe den Vorschlägen zugestimmt.