17.01.2003

OGH

Bildquelle: TA

Kartellverfahren gegen TA abgewiesen

Die Telekom Austria darf anderen Netzbetreibern bei Zahlungsrückständen die Mietleitungen abschalten.

Diese Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] der Telekom Austria für Mietleitungen stellt keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar.

Der Kläger

Der Netzbetreiber Telering hatte ein Kartellverfahren angestrengt, um es der TA zu verwehren, bei Zahlungsrückständen künftig keine Mietleitungen mehr zur Verfügung zu stellen.

Für den OGH sei die Zahlungsverweigerung von Telering "logisch nicht nachvollziehbar und mutwillig", teilt die TA mit.

"Sehr besorgniserregend"

"Es ist äußerst bedenklich, dass ein Quasi-Monopolist in der Wahl seiner Mittel rechtlich so freie Hand hat. Dieser Fall zeigt wieder einmal deutlich, dass ein hoher Reformbedarf hinsichtlich der rechtlichen Beschränkung von marktbeherrschenden Unternehmen besteht," kommentierte tele.ring-Sprecher Walter Sattlberger die Entscheidung.

Sein Unternehmen findet die OGH-Entscheidung generell "sehr besorgniserregend":

"Dies vor allem auch deshalb, weil ein Gutachten des Paritätischen Ausschusses im Rahmen des Verfahrens belegte, dass es sich dabei um einen klaren Fall des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung handelt," heißt es in einer Aussendung.