Urhebervergütungen für DVD-Rohlinge
Die in der deutschen Zentralstelle für private Überspielungsrechte zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften haben mit dem Informationskreis Aufnahme Medien, kurz IM genannt, eine einvernehmliche Regelung über die Zahlung von Urhebervergütungen von DVD-Rohlingen getroffen.
Demnach erhalten alle DVD-Rohlinge mit einer Speicherkapazität von 4,7 GB einen Aufschlag von 0,087 Euro je Spielstunde. Dabei wurde ein Rohling mit zwei Stunden Spieldauer angesetzt. Die Regelung gilt ab dem 1. Jänner 2003 und beträgt dementsprechend 0,174 Euro pro Rohling, berichtet "ComputerPartner".
Gnädige Behandlung von CD-Rohlingen
Daten-CD-R/RWs werden mit 0,072 Euro je Spielstunde veranschlagt.
Dabei gilt: Es werden nur volle Stunden berechnet. Eine 74 Minuten
lange CD-R entspricht also zwei Stunden, und die Zentralstelle
erhält dementsprechend 0,0144 Euro pro Rohling. Da Daten-CDs nur zu
einem geringen Teil für die Überspielung von Musikdaten genutzt
werden, müssen auch nur für 30 Prozent der eingeführten Rohlinge
Abgaben entrichtet werden.
Digitales EU-Copyright kommt späterIt's the piracy, stupid
Bei DVD-Rohlingen gilt das allerdings nicht, hier sind für alle verkauften Rohlinge Abgaben zu entrichten. Die Abgaben muss entweder der Hersteller oder aber der Importeur zahlen.
