12.01.2003

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Datenschutzauskunft bei T-Mobile kostet

Laut Datenschutzgesetz hat jeder Bürger das Recht, einmal pro Jahr von einem Unternehmen Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten kostenfrei und innerhalb einer bestimmten Frist in Schriftform zu bekommen.

Was aber noch lange nicht bedeutet, dass man eine Auskunft nach dem Datenschutzgesetz auch tatsächlich in jedem Fall so einfach und problemlos bekommt, wie die Ö1 Help-Redaktion berichtet.

Ein T-Mobile¿Kunde wollte per E-mail eine Auskunft nach dem Datenschutzgesetz und erhielt darauf überhaupt keine Reaktion. Also wiederholte er seine Anfrage mit einem eingeschriebenen Brief. Wieder reaktionslos.

Prinzipiell ist aber die Auskunft kostenlos zu geben - mehr dazu in Ö1 heute ab 11.40 Uhr.