Freispruch in Prozess um Forumsposting
In der Verhandlung über einen Meinungsbeitrag im Forum des Online-Magazins Telepolis vor dem Amtsgericht Münster wurde der Angeklagte Holger Voss freigesprochen.
Zur Vorgeschichte: Im Diskussionsforum zu einem im Juni 2002 bei Telepolis erschienenen Artikel über ein Massaker an 5.000 Taliban hatte ein Unbekannter unter dem Nickname "Engine_of_Aggression" dieses Massaker gebilligt.
Der nun im Fadenkreuz der Justiz stehende User hatte in einer Weise auf diesen Beitrag reagiert, die er selbst als "sarkastisch und ironisch überspitzt" bezeichnet.
Nämlich so:
"Engine_of_Aggression, Du hast völlig Recht: Die Aktionen vom
11.09.2001 waren ein hervorragender Schritt, um das Böse in dieser
Welt auch in unserer überkritischen Zeit auszureißen. Danke für
Deine klaren Worte! Ach ja: Wer Sarkasmus findet, der/die möge ihn
bitte weiterverwenden."
Wegen Sarkasmus im Forum vor GerichtAngeklagter freigesprochen
Nun wurde der Angeklagte von dem Vorwurf freigesprochen, er habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass unbefangene Leser seine Äußerungen als Zustimmung zu Terroranschlägen interpretieren.
Wie die Richterin zum Freispruch ergänzend ausführte, bleibt offen, was ein "unbefangener Beobachter" im Internet in einem Forum wie Telepolis sein kann.
Die mit dem Fall zusammenhängende Frage der angeblich unzulässigen Speicherung von IP-Verbindungsdaten durch den Provider T-Online wurde nicht erörtert.
Voss und sein Rechtsanwalt Kai Lemke zeigten sich mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden.
Wie Heise berichtet, wurde die Verhandlung vor dem Amtsgericht Münster von etwa 60 Zuhörern verfolgt, von denen die Mehrheit nicht in den kleinen Sitzungssaal passte. Nach einem halbstündigen engagierten Plädoyer des Angeklagten musste der Staatsanwalt als Vertreter der Anklage Einsicht in die Akten nehmen und studierte diese mehrere Minuten ausführlich.
Distanzierende Formulierung
Ihm ging es dabei um die distanzierende Formulierung von Voss, dass Leser, die Sarkasmus finden würden, diesen gerne behalten dürften. Die entsprechende Passage fehlte offensichtlich in den Handakten der Staatsanwaltschaft, die daher sanfte Kritik an der Vorarbeit der Ermittlungsbehörden übte.
In seinem Schlussplädoyer schloss sich der Staatsanwalt der Forderung der Verteidigung nach einem Freispruch an. Er betonte, dass es vielleicht nachvollziehbar sei, dass ein unbefangener Leser die Billigung einer Straftat aus dem Text herauslesen könnte.
Doch sei es nicht wahrscheinlich, dass es in einer solchen Debatte unbefangene Leser geben würde, die nur einen einzigen Beitrag läsen.
