Wegen Sarkasmus im Forum vor Gericht
Ein Münsteraner muss sich am Mittwoch wegen eines von ihm verfassten Online-Postings vor Gericht verantworten.
Im Diskussionsforum zu einem im Juni 2002 bei Telepolis erschienenen Artikel über ein Massaker an 5.000 Taliban hatte ein Unbekannter unter dem Nickname "Engine_of_Aggression" dieses Massaker gebilligt.
Der nun im Fadenkreuz der Justiz stehende User hatte in einer Weise auf diesen Beitrag reagiert, die er selbst als "sarkastisch und ironisch überspitzt" bezeichnet.
Nämlich so:
"Engine_of_Aggression, Du hast völlig Recht: Die Aktionen vom
11.09.2001 waren ein hervorragender Schritt, um das Böse in dieser
Welt auch in unserer überkritischen Zeit auszureißen. Danke für
Deine klaren Worte! Ach ja: Wer Sarkasmus findet, der/die möge ihn
bitte weiterverwenden."
Der Artikel "Das Massaker, das nicht sein darf"Vorwurf der Billigung von Straftaten
Nach einer anonymen Anzeige per E-Mail wurde dem vermeintlichen Befürworter des Terror-Anschlags vom 11. September ein Strafbescheid über 1.500 Euro zugestellt.
Der Beklagte ergriff dagegen Rechtsmittel und hat nun Gelegenheit, vor Gericht seinen Standpunkt zum Vorwurf der Billigung von Straftaten darzulegen.
Das ForumIllegale Speicherung der Verbindungsdaten?
Der Beschuldigte ist sich keiner Schuld bewusst, sieht er sich doch als absoluten Kriegsgegner. Außerdem verweist er auf "illegale Beweismittel".
Der Heise Verlag, Herausgeber des Telepolis-Magazins, war vom Gericht gezwungen worden, die IP-Daten des Postings herauszugeben. Auf Grund der vom Provider T-Online gespeicherten Verbindungsdaten konnte der Computer des Münsteraners als Absender eruiert werden.
Doch T-Online hätte die Verbindungsdaten gar nicht speichern dürfen, meint der Beschuldigte und beruft sich auf eine Reihe von Rechtsexperten.
Speicherung der Daten nur zu Abrechnungszwecken
Nach dem deutschen Teledienstedatenschutzgesetz dürfen Verbindungsdaten vom Provider nur zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Der genutzte T-Online-Anschluss wird aber auf Flat-Fee-Basis bezahlt, die Speicherung von Verbindungsdaten ist also für Abrechnungszwecke nicht erforderlich.
Heise-Anwalt erwartet Freispruch
Der Prozess wird sowohl von Seiten der Datenschützer als auch der Verfechter freier und auch sarkastischer Meinungsäußerung gespannt verfolgt.
Der Rechtsvertreter des Heise Verlages, Jörg Heidrich, erklärt in einer Aussendung, dass der Verlag im vergangenen Jahr bei Zehntausenden von Postings nur drei Mal von Gerichten zur Herausgabe von Daten gezwungen wurde, und meint: "Die Anschuldigungen gegen Herrn Holger Voss empfinde ich persönlich als rechtlich haltlos. Würden wir hier eine strafrechtlich relevante Äußerung sehen, so hätten wir den Beitrag gelöscht, was jedoch bewusst nicht geschah. Insofern wünschen wir Herrn Voss gutes Gelingen bei der Verhandlung am Mittwoch und erwarten einen Freispruch."
