Australier klagt US-Betreiber zu Hause
In einer wegweisenden Entscheidung zu Veröffentlichungen im Internet hat das oberste australische Gericht in der vergangenen Woche die Gültigkeit des australischen Rechts praktisch auf die ganze Welt ausgeweitet.
In dem Fall ging es um einen Artikel in einer Zeitschrift des Dow-Jones-Verlags in New Jersey in den USA, der auch online veröffentlicht worden war. Der australische Bergbaumagnat Joseph Gutnick sah sich darin verleumdet.
Auswirkung auf gesamten Commonwealth
"Das ist wirklich das erste Mal, dass ein oberster Gerichtshof
irgendwo auf der Welt festzustellen versucht, wie die Rechtsprechung
zum Internet passt", sagt Michael Geist von der Universität in
Ottawa, der sich mit Internet-Rechtsstreitigkeiten weltweit befasst.
Er erwartet, dass andere Länder, besonders aus dem Commonwealth, das
Urteil übernehmen werden.
Dow JonesEinspruch von Dow Jones abgelehnt
Das Gericht hatte einen Einspruch von Dow Jones gegen eine Verleumdungsklage in Australien abgelehnt.
Für Gutnick bedeutet das Urteil, dass er Dow Jones jetzt in seinem Heimatstaat Victoria verklagen kann. Denn dort kenne man ihn und dort sei auch sein Ruf beschädigt worden. Gutnick sah sich in dem Bericht der Zeitschrift "Barron's" als Intrigant dargestellt, der sich mit Geldwäsche, Betrug und falschen Aktiengeschäften beschäftige.
Dow Jones hatte gefordert, dass der Prozess vor einem Gericht in New Jersey geführt werden müsse, denn dort und für den amerikanischen Markt sei der Artikel geschrieben worden und dort stehe auch der Server, auf dem der Artikel online bereitgestellt worden sei.
Der Argumentation hatten sich 18 Medien und Internet-Unternehmen angeschlossen, darunter auch die Associated Press, "The New York Times", AOL Time Warner und Amazon.com.
US-Juristen erwarten, dass das Urteil für die größeren Medienunternehmen keine Auswirkungen haben wird. Diese verkauften ihre Texte ohnehin weltweit und seien auch auf Klagen vorbereitet, sagt Jonathan Zittrain von der Havard Law School.
Gericht selbst nicht zufrieden
Das australische Gericht wies zwar die Bedenken gegen das Urteil zurück, räumte zugleich aber ein, dass das Ergebnis "nicht völlig zufrieden stellend" sei.
